Kilometerpauschale - Kilometergeld berechnen

Die Kilometerpauschale ist nicht gleich die Entfernungspauschale. Das Kilometergeld kann in Höhe von 0,30 Euro pro Kilometer als Reisekosten in Rahmen der Reisekostenabrechnung vom Arbeitgeber rückerstattet werden. Sie gilt für dienstliche Reisen mit dem PKW im Rahmen der Arbeitstätigkeit, etwa der Fahrt zu KundInnen, Filialen oder Messen.

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Übersicht

  • Das Kilometergeld ("Kilometerpauschale") ist nicht dasselbe, wie die Entfernungspauschale.
  • Die Entfernungspauschale wird bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht, um Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte abzugelten.
  • Das Kilometergeld kann bei der Reisekostenabrechnung für dienstliche Fahrten (Kunden, Messen, Filialen, etc.) beim Arbeitgeber geltend gemacht werden.
  • Das Kilometergeld in Deutschland beträgt 0,30 Euro pro Kilometer für PKW.

Die Kilometerpauschale ist nicht dasselbe, wie die Entfernungspauschale. Die Entfernungs- oder Pendlerpauschale können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für ihren Weg zwischen Arbeitsstätte und Wohnort bei der Steuererklärung geltend machen.

Die Kilometerpauschale - auch "Kilometergeld" oder "KM-Geld" genannt - wird bei Dienstreisen angewendet. Bei Dienstreisen mit dem Auto beträgt die Kilometerpauschale 30 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Wenn man mit dem eigenen Fahrzeug Dienstreisen für die Arbeit antritt, muss ein Fahrtenbuch geführt werden, um die Fahrtengelder bzw. Reisekosten vom Arbeitgeber zu erhalten. Der Arbeitgeber kann die Kosten für Dienstreisen und Arbeitswege seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Steuer absetzen, wenn alle Belege vorliegen.

In diesem Fall können Arbeitnehmer diese Kosten nicht mehr steuerlich geltend machen, da sie die Reisekosten bereits vom Arbeitgeber rückerstattet bekommen haben.

Private Kilometerkosten werden grundsätzlich nicht erstattet und sollten auch nicht vom Arbeitgeber eingefordert werden. Sie werden im Fahrtenbuch auch nicht erfasst. Unternehmen sind verpflichtet, genaue Aufzeichnungen über die Spesenansprüche ihrer Mitarbeiter zu führen und auf deren Richtigkeit zu achten, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale?

Die Kilometerpauschale für Pkws beträgt 0,30 Euro pro Kilometer. Um das Kilometergeld zu berechnen, multipliziert man einfach den Pauschalbetrag mit der Anzahl der gefahrenen Kilometer. Beispiel: Bei 100 Kilometern beträgt das Kilometergeld 30 Euro.

Werden die Fahrtkosten, die ich in der Steuererklärung angebe, zurückerstattet? Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können die Fahrtkosten zum Arbeitsweg, die nicht vom Arbeitgeber übernommen werden, als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Hier gilt die Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale. Allerdings führt dies lediglich zu einer Verringerung der Steuerlast. Diese Reisekosten werden nicht gänzlich rückerstattet.

Für welche Fahrten gilt die Kilometerpauschale?

Die Kilometerpauschale gilt für alle Fahrten, die für eine Auswärtstätigkeit im Rahmen einer Anstellung als ArbeitnehmerIn zurückgelegt werden. Das umfasst Wege zu Konferenzen, Messen, Kongressen, Seminaren, Fortbildungen, KundInnen oder etwa anderen Unternehmensstandorten.

Wann beträgt die Pauschale 35 Cent pro Kilometer?

Ursprünglich war für die Jahre 2022 und 2023 eine Entfernungspauschale von 35 Cent pro Kilometer geplant, die für Arbeitswege ab einer Strecke von 21 km gelten sollte. Aufgrund der Inflation wurde der Kilometersatz jedoch auf 38 Cent pro Kilometer erhöht. Das hat jedoch nichts mit dem Kilometergeld oder der Kilometerpauschale zu tun, sondern gilt für die abzugsfähigen Werbungskosten bei der Steuererklärung.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Wie hoch ist das Kilometergeld in Deutschland?

Die Kilometerpauschale bzw. das Kilometergeld für Pkws beträgt 0,30 Euro pro Kilometer. Sie können beim Arbeitgeber für Dienstreisen im Rahmen der Tätigkeit als Arbeitnehmer geltend gemacht und rückerstattet werden.

Für welche Fahrten gilt das Kilometergeld?

Das Kilometergeld kann für Fahrten im Rahmen der Tätigkeit als ArbeitnehmerIn beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Das umfasst etwa dienstliche Fahrten zu Konferenzen, Messen, Seminaren oder Kunden.

Stand: 25.04.2024, um 13:55 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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