Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

In Deutschland gibt es bei der Kündigung des Arbeitsvertrages bestimmte gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingehalten werden müssen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt mindestens vier Wochen. Im Rahmen der Probezeit liegt sie bei zwei Wochen.

Übersicht

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt vier Wochen.
  • In der Probezeit bei Dauer der Beschäftigung bis sechs Monate liegt die Frist bei zwei Wochen.
  • Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses auf bis zu sieben Monate.
  • Die Kündigungsfrist wird im Arbeitsvertrag (oder Tarifvertrag) geregelt und kann von der gesetzlichen Frist abweichen.
  • Eine Kündigung ist zum Monatsende oder dem 15. des Monats (bei Dauer der Beschäftigung bis zwei Jahre) möglich.

In Deutschland gibt es gesetzliche Kündigungsfristen bei der Beendigung von Arbeitsverträgen. Es kann jedoch sein, dass in Tarifverträgen oder dem Arbeitsvertrag selbst andere Fristen geregelt sind.

Während der Kündigungsfrist arbeiten Angestellte weiter wie bisher. Wann eine Kündigung möglich ist und wie lange die Kündigungsfrist dauert, ist in der Regel im Arbeitsvertrag zu finden.

Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben (Musterkündigung) findet man hier kostenlos auf Finanz.de zum Download.

Gesetzliche Kündigungsfrist

Gesetzlich ist geregelt, dass für Arbeitnehmer in Deutschland eine Kündigung zum 15. des Monats oder zum Monatsende möglich ist. Die Kündigungsfrist beträgt bei ordentlicher Kündigung vier Wochen. Das bedeutet, dass beispielsweise bei einer Kündigung zum 15. eines Monats die Frist am 15. des Folgemonats endet.

Eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer unterliegt keiner gesetzlichen Kündigungsfrist. Wird eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer während der Probezeit ausgesprochen, gilt eine gesetzliche Frist von zwei Wochen. Innerhalb der Probezeit – also der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses – kann zudem zu jedem beliebigen Tag gekündigt werden.

Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist
Bis sechs Monate (Probezeit) Zwei Wochen
Ab sieben Monaten Vier Wochen

Frist bei Kündigung durch Arbeitgeber

Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Kündigungen durch den Arbeitgeber wird je nach Dauer der Beschäftigung verlängert. So beträgt sie beispielsweise sieben Monate bei einer Kündigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsverhältnis vor mehr als 20 Jahren begonnen hat. Zudem ist die Kündigung durch den Arbeitgeber ab einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren nur noch zum Monatsende möglich.

Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist
Bis 6 Monate (Probezeit) 2 Wochen
Ab 7 Monaten 1 Monat
2 Jahre 1 Monat
5 Jahre 2 Monate
8 Jahre 3 Monate
10 Jahre 4 Monate
12 Jahre 5 Monate
15 Jahre 6 Monate
20 Jahre 7 Monate

Diese Kündigungsfrist wird nur im Falle eines Insolvenzverfahrens unabhängig von der Beschäftigungsdauer auf maximal drei Monate festgelegt. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer ein Schadenersatz zu.

Vertragliche Kündigungsfrist

Durch einen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann diese Kündigungsfrist verlängert werden. So ist es üblich, dass sie je nach Dauer der Beschäftigung auf bis zu drei Monate erweitert wird. Bei einer Kündigung zum beispielsweise 30. Juni würde das bedeutet, dass die Frist mit 30. September endet.

Ist im Arbeitsvertrag keine spezielle Kündigungsfrist geregelt, so gelten die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen für den Arbeitnehmer.

Im Arbeitsvertrag kann die gesetzliche Frist zur Kündigung nicht verkürzt, sondern nur verlängert werden. So ist es möglich, dass die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer an jene bei Kündigung durch den Arbeitgeber angehoben wird. Demnach würde die Frist bei einer Beschäftigungsdauer von zehn Jahren bis zu vier Monate betragen. Die Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum Nachteil des Arbeitnehmers ist bei normalen Arbeitsverhältnissen unzulässig.

Zudem können darin zwischen Angestellten und Arbeitgeber die Termine zur Kündigung definiert werden. So ist es nicht unüblich, dass eine Kündigung nur zu Quartalsende möglich ist (alle drei Monate).

Warum ist die Kündigungsfrist wichtig?

Die Kündigungsfrist ist einerseits für Arbeitgeber wichtig, um eine geregelte Übergabe der Arbeiten des Angestellten durchführen zu können, aber auch um einen Nachfolger zu finden. Zudem kann damit gewährleistet werden, dass die noch offenen Arbeiten des Angestellten erledigt werden können.

Für Arbeitnehmer ist die Frist wichtig, um dem potenziellen neuen Arbeitgeber ein mögliches Startdatum des neuen Arbeitsvertrages beziehungsweise der neuen Beschäftigung mitteilen zu können. Daher ist es wichtig, dass man vor der Kündigung des aktuellen Jobs weiß, wie lange die Kündigungsfrist ausfällt. Über den gesamten Zeitraum der Kündigungsfrist erhalten Angestellte weiterhin ihr volles Gehalt ausgezahlt.

Wichtig ist bei der Berechnung der Kündigungsfrist auch die Anzahl der Urlaubstage. Der Resturlaub muss vor Ende des Arbeitsverhältnisses aufgebraucht werden. Somit gilt für den letzten Arbeitstag eine Frist ab dem Zeitpunkt der Kündigung abzüglich des Resturlaubes.

Aufhebungsvertrag

Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber einig, dass die Kündigungsfrist verkürzt werden soll, kann ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Damit kann die Arbeitnehmerkündigung bereits vor Ablauf dieser Frist wirksam werden. Mit diesem Aufhebungsvertrag können beide Seiten das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden. Das kann für den Arbeitnehmer jedoch zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen. In der Regel wird im Rahmen des Aufhebungsvertrages eine Abfindung vereinbart.

Stand: 14.02.2024, um 13:48 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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