Bürgergeld 2024 / 2025 - inkl. Rechner

Der Regelsatz des Bürgergeldes liegt 2024 bei einer Höhe von 357 bis 563 Euro pro Monat. Der Bezug ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach Antragstellung beim Jobcenter möglich. Die Bezugsdauer ist auf 12 Monate begrenzt, kann jedoch nach erneutem Antrag verlängert werden.

Bürgergeld-Rechner
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6-13 Jahre
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Weitere Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft:
Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss:
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Renten:
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Übersicht

  • Der Regelbedarf für das Bürgergeld liegt derzeit bei bis zu 563 Euro (Stand 2024).
  • Lebt man mit einem (Ehe-)Partner gemeinsam im Haushalt, reduziert sich der Regelbedarf auf 506 Euro pro Person.
  • Für Kinder gibt es je nach Alter einen eigenen Regelbedarfssatz.
  • Alleinerziehende erhalten zudem einen Mehrbedarfssatz zwischen 12 und 60 Prozent, je nach Voraussetzungen.
Bürgergeld 2024 / 2025 - inkl. Rechner

Das Bürgergeld kann von Menschen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Dazu zählt, dass man leistungsberechtigt und erwerbsfähig ist. Weitere Voraussetzungen betreffen etwa den Wohnort, das Alter und die Arbeitsfähigkeit.

Das Bürgergeld gilt seit Januar 2023 als Ersatz für das Arbeitslosengeld 2 (ALG II), das in Deutschland auch als Hartz IV bekannt war. Das Arbeitslosengeld 1 (ALG I) kann unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin bezogen werden.

! Hinweis
Für das Jahr 2025 bleiben der Regelbedarf und die Höhe des Bürgergeldes unverändert und werden demnach nicht erhöht. Die Höhe für 2025 kann mit dem Bürgergeld-Rechner auf Finanz.de errechnet werden.

Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen für den Bezug von Bürgergeld zählt, dass man:

  • mindestens 15 Jahre als ist,
  • das Rentenalter noch nicht erreicht hat,
  • man in Deutschland lebt und wohnhaft ist,
  • mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann
  • und man selbst oder Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft "hilfebedürftig" sind.

Als erwerbsfähig gilt, wer nicht durch eine Krankheit oder Behinderung vor einer Arbeit gehindert werden. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können also nur Bürgergeld erhalten, wenn ein anderes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft als erwerbsfähig und leistungsberechtigt eingestuft wird.

Hilfebedürftig bedeutet, dass man als Bedarfsgemeinschaft oder Alleinstehender unterhalb des Existenzminimum lebt und somit den Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann.

Bezugsdauer

Der Bezug des Bürgergeldes ist in der Regel für maximal 12 Monate möglich. In einigen Fällen kann er auch nur 6 Monate gewährt werden, etwa wenn man ein schwankendes Einkommen bezieht, man selbstständig ist oder die Kosten für die Wohnung unangemessen hoch sind. Endet die Bezugsdauer, so kann ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden. Das Jobcenter prüft schließlich, ob eine Verlängerung des Bezuges möglich ist.

Der Bewilligungsbescheid gibt Auskunft über den genauen Zeitraum des Bürgergeldbezuges nach Antragstellung.

Antrag

Liegen die Voraussetzungen und damit der Anspruch auf Bürgergeld vor, so kann ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser Antrag wird beim zuständigen Jobcenter in Deutschland eingebracht. Der Antrag auf Bezug oder Verlängerung des Bürgergeldes ist ebenso online möglich.

Bei der Einbringung des Antrags sind ebenfalls erforderliche Nachweise hochzuladen. Anschließend wir ein Bescheid über den Antrag ausgestellt. Dieser ist vor dem Bezug durch den Antragsteller abzuwarten. In der Regel wird nach Zustellung des Bescheids ein Gespräch mit dem Jobcenter vereinbart. Eine entsprechende Einladung dazu wird ebenfalls an den Antragsteller zugestellt.

Vermögen und Einkommen

Vor dem Bezug von Bürgergeld muss das eigene Vermögen und Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts aufgewendet werden. Werden dabei bestimmte Freibeträge überschritten, kann kein Bürgergeld bezogen werden.

Zum Einkommen zählen alle Einkünfte, die man als Antragsteller bezieht. Das betrifft etwa der Lohn bzw. das Gehalt aus nicht-selbstständiger und selbstständiger Tätigkeit, der Bezug von Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld, Kindergeld und Unterhaltszahlungen, die Rente, Einnahmen aus Vermietungen, sowie Erträge aus Kapitalanlage oder Zinsen. Zum Vermögen zählt neben dem Einkommen auch der Besitz von Immobilien, Sparbücher, Kapitalvermögen oder Lebensversicherungen.

Das Einkommen bzw. Vermögen muss bei Antragstellung auf das Bürgergeld ebenfalls angeführt werden.

Freibeträge bei Einkommen

Für das Einkommen gelten etwa bestimmte Freibeträge, die nach ihrer Höhe gestaffelt ausfallen:

Die ersten 100 Euro des Bruttoeinkommens werden dem Bürgergeld nicht angerechnet. Vom Bruttoeinkommen zwischen 100 und 520 Euro (420 Euro) bleiben zusätzlich 20 Prozent als Freibetrag übrig. Vom Einkommen zwischen 520 Euro und 1.000 Euro (480 Euro) sind es 30 Prozent. Ab einem Einkommen von 1.000 Euro bis 1.200 Euro (bzw. bis 1.500 Euro mit einem minderjähriges Kind im Haushalt) sind es weitere 10 Prozent.

Höhe des Bürgergeldes

Der Regelsatz für das Bürgergeld liegt 2024 bei 563 Euro pro Monat. Alleinstehende Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld erhalten damit insgesamt einen um 61 Euro höheren Betrag als im Jahr 2023. Im Vorjahr lag der Regelsatz noch bei einer Höhe von 502 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene. Die exakte Höhe des Bürgergeld-Satzes hängt immer von der persönlichen Lebenssituation des Antragstellers ab.

Monatliche Höhe 2024:

  • 563 Euro für Alleinstehende
  • 506 Euro für Paare je Partner
  • 451 Euro für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
  • 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
  • 357 Euro für Kinder unter sechs Jahren

Je nach Alter der Kinder wird die Höhe des Regelbedarfs gestaffelt angehoben.

Auszahlung

Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt monatlich zum Ende des Vormonats und muss jeweils bis zum ersten Werktag des neuen Monats auf dem Konto sein. Diese erfolg entweder als Kontoüberweisung oder per Scheck vom Jobcenter. Alle Bürgergeld-Auszahlungstermine findet man hier auf Finanz.de.

Stand: 11.10.2024, um 22:39 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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