Stromanbieter kündigen & wechseln

Die Kündigung des Stromvertrages sollte rechtzeitig vor dem Einzug in die neue Wohnung erfolgen. Die Einhaltung der Kündigungsfrist ist notwendig, sofern kein Sonderkündigungsrecht vorliegt. In vielen Fällen kann der Tarif bzw. Stromvertrag in die neue Wohnung bei Umzug mitgenommen werden.

Übersicht

  • Für die Auflösung des Stromvertrages sind die entsprechenden Kündigungsfristen einzuhalten.
  • Bei einem Umzug kann oft der aktuelle Stromvertrag mitgenommen werden.
  • Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen, sofern der Anbieter keinen eigenen (Online-)Prozess dafür vorsieht.
  • Im Falle eines teuren Stromtarifs kann auf einen neuen, günstigeren Tarif gewechselt werden. Fristen und Vertragsbindungen sind dabei einzuhalten.

Der Stromanbieter kann frei gewählt und auch jederzeit gewechselt werden. Ein Wechsel ist besonders sinnvoll, wenn der aktuelle Anbieter die Preise erhöht. Dabei besteht kein Risiko, denn die Stromversorgung ist während des Wechsels garantiert. Mit einem günstigeren Tarif lassen sich häufig erhebliche Kosten einsparen.

Wie man den Stromtarif richtig kündigt

Ein Stromvertrag kann unter Einhaltung der vertraglich geregelten Kündigungsfrist gekündigt oder mit dem Sonderkündigungsrecht aufgelöst werden. Bei einem Umzug sollte der Stromanbieter wenigstens sechs Wochen zuvor darüber informiert werden. In vielen Fällen kann der Stromvertrag beim Umzug mitgenommen werden. Ist das nicht der Fall, kann dieser aufgelöst oder gekündigt - und letztlich rechtzeitig vor dem Einzug in die neue Wohnung ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Eine entsprechende Word-Vorlage für ein Kündigungsschreiben an den Stromanbieter findet man hier auf Finanz.de zum kostenlosen Download. Viele Anbieter verfügen auch über einfache Online-Formulare zur Kündigung.

Word
Stromanbieter-Kündigung
Vorlage
Kostenloses Kündigungsschreiben für Liefer- und Tarifverträge mit Stromanbietern zum Download.

Ein Kündigungsschreiben kann etwa wie folgt lauten:

Kündigung meines Stromvertrags, Vertragsnummer [Vertragsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Stromvertrag mit der Vertragsnummer [Vertragsnummer] fristgerecht zum [Kündigungsdatum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum der Vertragsbeendigung schriftlich. Sollte sich die Kündigung auf einen Umzug beziehen, informieren Sie mich bitte über den weiteren Ablauf für die Schlussabrechnung und die Zählerstandsübermittlung.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Gründe für den Wechsel des Stromanbieters

Ein Hauptgrund für den Wechsel ist das Sparen von Stromkosten. Die Strompreise variieren stark, und die Unterschiede zwischen günstigen und teuren Tarifen sind oft erheblich. Regelmäßiger Tarifvergleich – idealerweise einmal pro Jahr – hilft dabei, die Stromkosten niedrig zu halten. Vergleichsportale im Internet erleichtern den Überblick über aktuelle Angebote.

Besonders sinnvoll ist ein Wechsel in folgenden Fällen:

  • Bisher kein Wechsel vorgenommen: Höchstwahrscheinlich befindet man sich noch im teuren Grundversorgungstarif des örtlichen Anbieters.
  • Hohe Stromkosten beim aktuellen Anbieter festgestellt.
  • Wunsch nach einem Wechsel zu einem Ökostromtarif.
  • Bessere Vertragsbedingungen gesucht, z. B. Preisgarantie, kurze Kündigungsfrist oder Vertragsverlängerung.

Notwendige Informationen für den Wechsel

Für den Tarifvergleich werden lediglich die Postleitzahl und der jährliche Stromverbrauch benötigt, der auf der letzten Stromrechnung vermerkt ist (in kWh). Falls diese Angabe nicht zur Hand ist, kann ein Stromrechner den Verbrauch anhand der Haushaltsgröße schätzen. Zudem sollte der aktuelle Strompreis bekannt sein, der sich aus dem monatlichen Abschlag, Grundpreis und Arbeitspreis pro kWh zusammensetzt.

Für den Vertragsabschluss mit dem neuen Anbieter wird die Zählernummer benötigt. Diese ist auf dem Stromzähler oder der Stromrechnung zu finden. Der Zähler befindet sich meist im Keller.

Ablauf des Anbieterwechsels

Ein neuer Stromvertrag kann bis zu sechs Monate im Voraus abgeschlossen werden, um günstige Konditionen zu sichern. Es gibt drei Szenarien für die Kündigung des alten Vertrags:

  1. Laufender Stromvertrag
    • Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 1 bis 24 Monaten. Nach Ablauf kann der Vertrag gekündigt und der Anbieter gewechselt werden.
    • Bei Verträgen ab dem 1. März 2022 beträgt die Kündigungsfrist maximal einen Monat. Bei älteren Verträgen kann sie länger sein.
    • In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
    • Der neue Anbieter übernimmt in der Regel die Kündigung. Die Kündigung kann jedoch auch selbst per E-Mail, Brief oder Fax vorgenommen werden.
  2. Bereits gekündigter Vertrag oder kein Vertrag
    • Ein neuer Stromvertrag sollte direkt am Folgetag des bisherigen Vertrags beginnen. Bei Neueinzug ohne bestehenden Vertrag erfolgt die Versorgung meist über die Grundversorgung, die jederzeit gewechselt werden kann.
  3. Preisanpassung durch den Anbieter
    • Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Tarife können verglichen und der bestehende Vertrag zum Datum der Preisänderung beendet werden.
    • Die Kündigung muss selbst vorgenommen werden, der neue Anbieter kann dies nicht übernehmen.

Nach der Kündigung

Der neue Vertrag kommt zustande, sobald der neue Anbieter den Wechsel bestätigt und ein Lieferdatum mitteilt. Der Wechsel dauert meist bis zu drei Wochen. Sollte es Verzögerungen geben, kann die Ersatzversorgung durch den örtlichen Grundversorger einspringen, bis die Lieferung des neuen Anbieters startet.

Am Tag des Anbieterwechsels sollte der Zählerstand abgelesen und dem örtlichen Stromnetzbetreiber gemeldet werden, oft ist dies online möglich. Auch der alte und neue Anbieter fordern diesen in der Regel an.

Kündigung des Stromanbieters bei Umzug

Vor dem Umzug ist es ratsam, den zukünftigen Stromanbieter festzulegen. Der bestehende Vertrag kann entweder gekündigt, „mitgenommen“ oder umgemeldet werden.

  1. Ordentliche Kündigung des alten Vertrags
    • Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Der neue Anbieter kann die Kündigung übernehmen.
    • Bei Verträgen ab März 2022 beträgt die Kündigungsfrist maximal einen Monat, bei älteren Verträgen bis zu drei Monate.
  2. Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht)
    • Bei Umzug kann seit Juli 2021 außerordentlich gekündigt werden (§ 41b Abs. 5 EnWG).
    • Die Kündigung muss mindestens sechs Wochen vor dem Auszug in Textform (E-Mail, Brief, Fax) erfolgen, unter Angabe der neuen Anschrift oder Zählernummer.
    • Der bisherige Lieferant hat zwei Wochen Zeit, ein neues Angebot für die neue Adresse zu machen. Erfolgt dies nicht, muss die Kündigung bestätigt werden.
  3. Mitnahme des Stromvertrags
    • Statt Kündigung kann der Vertrag umgemeldet werden. Der Anbieter sollte mindestens sechs Wochen vor dem Umzug informiert und die neue Adresse und Zählernummer mitgeteilt werden. Erfolgt eine Ummeldung, muss nur der Zählerstand beim Auszug mitgeteilt werden.
Stand: 07.10.2024, um 11:53 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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