Wohngeld - Auszahlungen und Termine
Die Auszahlung des Wohngeldes erfolgt immer zum Ende des Vormonats für das folgende Monat. Damit soll das Geld bereits zum Monatsbeginn für den Anspruchszeitraum auf dem Konto verfügbar sein, um die Miete oder Wohnkosten bezahlen zu können. Alle Auszahlungstermine findet man hier auf Finanz.de.
Das Wohngeld wird in Deutschland bereits zum Monatsende für das kommende Monat überwiesen. Der Grund für die vorschüssige Auszahlung ist, dass auch die Miete in der Regel zum Monatsanfang abgebucht wird oder einzuzahlen ist. Daher ist es notwendig, dass das Wohngeld als Mietzuschuss am Beginn des jeweiligen Monats bereits auf dem Konto der Bezieherinnen und Bezieher verfügbar ist.
Auszahlungstermine 2024
Alle Auszahlungstermine des Wohngeldes im Jahr 2024:
Monat | Überweisung |
---|---|
Februar 2024 | 31.01.2024 (Mittwoch) |
März 2024 | 29.02.2024 (Donnerstag) |
April 2024 | 28.03.2024 (Donnerstag) |
Mai 2024 | 30.04.2024 (Dienstag) |
Juni 2024 | 31.05.2024 (Freitag) |
Juli 2024 | 28.06.2024 (Freitag) |
August 2024 | 31.07.2024 (Mittwoch) |
September 2024 | 30.08.2024 (Freitag) |
Oktober 2024 | 30.09.2024 (Montag) |
November 2024 | 31.10.2024 (Donnerstag) |
Dezember 2024 | 29.11.2024 (Freitag) |
Januar 2025 | 31.12.2024 (Dienstag) |
Auszahlungstermine 2025
Alle Auszahlungstermine des Wohngeldes im Jahr 2025:
Monat | Überweisung |
---|---|
Januar 2025 | 31.12.2024 (Dienstag) |
Februar 2025 | 31.01.2025 (Freitag) |
März 2025 | 28.02.2025 (Freitag) |
April 2025 | 31.03.2025 (Montag) |
Mai 2025 | 30.04.2025 (Mittwoch) |
Juni 2025 | 30.05.2025 (Freitag) |
Juli 2025 | 30.06.2025 (Montag) |
August 2025 | 31.07.2025 (Donnerstag) |
September 2025 | 29.08.2025 (Freitag) |
Oktober 2025 | 30.09.2025 (Dienstag) |
November 2025 | 31.10.2025 (Freitag) |
Dezember 2025 | 28.11.2025 (Freitag) |
Die Höhe des Wohngeldes liegt derzeit bei durchschnittlich 370 Euro pro Monat und Haushalt. Die Berechnung erfolgt dabei individuell anhand der Anzahl der Personen im Haushalt, dem gemeinsamen Haushaltseinkommen und der Höhe der Miete bzw. Wohnkosten. Die Auszahlung erfolgt nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Monat der Antragsstellung bei der Wohngeldbehörde.
Alle Details zum Wohngeld findet man hier auf Finanz.de.