Mindestlohn 2024 / 2025
Der gesetzliche Mindestlohn liegt in Deutschland aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde (Stand 2024). Ab dem Jahr 2025 wird er auf 12,82 Euro erhöht werden. Der Mindestlohn gilt als Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf. In manchen Branchen gibt es höhere Mindestlöhne.
Seit dem Jahr 2015 gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn. Doch wie hoch ist er aktuell und welche Mindestlöhne sind in den verschiedenen Branchen festgelegt? Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht auszahlt? Diese Informationen findet man hier auf Finanz.de erklärt.
Höhe des Mindestlohns
Gemäß dem Mindestlohngesetz ist der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn in Deutschland seit dem 01. Januar 2015 verbindlich. Er wurde ab Oktober 2022 mit 12,00 Euro brutto pro Stunde festgelegt. Seit 01. Januar 2024 wurde der Mindestlohn auf 12,41 Euro erhöht. Ab 2025 wird er auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben werden.
Branchenmindestlöhne
In manchen Branchen werden tarifvertraglich höhere Mindestlöhne zwischen den Gewerkschaften und ArbeitgeberInnen festgesetzt. Bei den Tarifverhandlungen wird jährlich über die Höhe in den einzelnen Berufsgruppen und Branchen entschieden.
Die Höhe der Branchenmindestlöhne findet man in dieser Tabelle:
Branche | Mindestlohn (pro Stunde) |
Gültig ab |
Abfallwirtschaft | 12,41 Euro | Januar 2024 |
Berufliche Aus- und Weiterbildung | 18,58 Euro | Januar 2024 |
Dachdeckerhandwerk | 13,30 Euro bis 14,80 Euro |
Januar 2023 |
Elektrohandwerk | 13,95 Euro | Januar 2024 |
Gebäudereinigung | 13,50 Euro bis 16,70 Euro |
Januar 2024 |
Gerüstbau | 13,95 Euro | Januar 2024 |
Maler- und Lackiererhandwerk | 13,00 Euro bis 15,00 Euro |
Januar 2024 |
Pflegekräfte | 14,15 Euro | Dezember 2023 |
Pflegeassistenzkräfte | 15,25 Euro | Dezember 2023 |
Pflegefachkräfte | 18,25 Euro | Dezember 2023 |
Schornsteinfegerhandwerk | 14,50 Euro | Januar 2024 |
Leiharbeit / Zeitarbeit | 13,50 Euro | Januar 2024 |
Quelle: Bundeszollverwaltung / Handelsblatt
Für wen gilt der gesetzliche Mindestlohn nicht?
Grundsätzlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Beschäftigten in Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie etwa Auszubildende, Personen unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, PraktikantInnen (unter bestimmten Voraussetzungen) oder Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung.
In einigen Fällen wird, trotz gesetzlicher Verpflichtung für die ArbeitgeberInnen, dennoch ein geringerer Lohn bezahlt. Häufig geschieht das durch unbezahlte Überstunden oder nicht erfasste Arbeitszeiten.
Was tun, wenn man weniger als den Mindestlohn bekommt?
Wird man als ArbeitnehmerIn bzw. Beschäftigte unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt, so kann man bis zu drei Jahre rückwirkend dagegen vorgehen. Es ist möglich, eine Klage gegen den Arbeitgeber einzubringen.
Hierbei sollte man sich vorab rechtlich beraten lassen und einen Anwalt oder die Gewerkschaft kontaktieren.
Häufige Fragen und Antworten
Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:
Im Jahr 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde brutto. Ab 2025 wird er auf 12,82 Euro erhöht.
Bezahlt ein Unternehmen seine Beschäftigten weniger als der gesetzliche Mindestlohn vorschreibt, so kann man dagegen bis zu drei Jahre rückwirkend klagen. Rechtliche Hilfe sollte in Anspruch genommen werden.