Stundenlohn
Der Stundenlohn wird anhand des monatlichen Bruttogehalts und der Wochenarbeitszeit bzw. Wochenstunden errechnet. Dabei ist entscheidend, dass der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro (Stand 2024) liegt.
Gehalt, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeitrag berechnen.
Übersicht
- Den Stundenlohn berechnet man anhand der Arbeitszeit und dem monatlichen Bruttogehalt.
- Der Stundenlohn darf nicht weniger als der gesetzliche Mindestlohn betragen.
- Es ist daher wichtig, das eigene Gehalt pro Stunde genau zu kennen.
Mit dem Stundenlohnrechner von Finanz.de kann man den eigenen Stundenlohn berechnen und so schnell feststellen, ob die Entlohnung ordnungsgemäß ausfällt. Dazu gibt man einfach den Monatslohn und die wöchentlichen Arbeitsstunden in den Rechner ein. Nur wenn man den eigenen Stundenlohn (Brutto) genau kennt, kann man feststellen, ob der Arbeitgeber auch wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn einhält.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit in Deutschland 12,41 Euro pro Stunde (Stand 2024) und wird ab 2025 auf 12,82 Euro erhöht. Dieser Mindestlohn dient als Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf, obwohl es in einigen Branchen höhere Mindestlöhne gibt.
Bei der Berechnung des Stundenlohns ist darauf zu achten, dass man den korrekten Wert als Grundlage heranzieht. Entscheidend ist hierbei neben der Anzahl der geleisteten Wochenarbeitsstunden auch das monatliche Bruttogehalt.
Im Bruttolohn bzw. - Gehalt können jedoch etwaige Zuschläge enthalten sein, die nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden dürfen. Die Aufschlüsselung und Zusammensetzung des Bruttogehalts lassen sich anhand der Lohnabrechnung ablesen.
Berechnung des Stundenlohns nach Wochenarbeitszeit
Der exakte Schlüssel zur Berechnung des Stundenlohns auf Basis des Monatsbruttos und der Wochenarbeitszeit ist recht simple erklärt: Anhand des monatlichen Bruttogehalt wird auf Basis der Abzüge, Lohnsteuertabelle und Freibeträge bzw. Steuerklasse das Nettogehalt errechnet.
Für die Stunden wird ein Faktor angewendet, der die monatliche Arbeitszeit anhand der Wochenstunden auf alle Monate gleichmäßig berechnet: (Wochenstunden * 13) / 3. Das ergibt beispielsweise für 40 Wochenstunden eine monatliche Arbeitszeit von 173,33 Stunden.
Was kann man tun, wenn der Stundenlohn unter dem Mindestlohn liegt?
Bekommt man vom Arbeitgeber weniger als den gesetzlichen Mindestlohn pro Stunde ausbezahlt, so hat man mehrere Möglichkeiten, um aktiv zu werden. Bis zu drei Jahre rückwirkend kann dagegen vorgegangen werden - wenn nötig auch rechtlich. Es ist möglich, eine Klage gegen den Arbeitgeber einzubringen. Hierbei sollte man sich vorab rechtlich beraten lassen und einen Anwalt oder die Gewerkschaft kontaktieren.
Häufige Fragen und Antworten
Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:
Der Stundenlohn wird anhand der wöchentlichen Arbeitszeit und dem monatlichen Bruttogehalt berechnet. Dabei wird für die Arbeitsstunden pro Woche ein Faktor angewendet, um die monatlichen Arbeitsstunden zu errechnen.
Im Jahr 2024 liegt der Mindestlohn bei 12,41 Euro pro Stunde brutto. Ab 2025 wird er auf 12,82 Euro erhöht. Der Stundenlohn (brutto) darf nicht unterhalb des Mindestlohns liegen.