Mobilfunkvertrag kündigen

Einen Mobilfunkvertrag sollte man in schriftlicher Form kündigen, sofern der Anbieter keinen eigenen Prozess dafür vorgibt. Die Kündigungsfristen und Vertragsbindungen sind dabei einzuhalten. Bei einem Wechsel zu einem neuen Tarif kann die Rufnummer mitgenommen werden.

Übersicht

  • Die Kündigung muss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist und Vertragsbindung erfolgen, sofern diese bestehen.
  • Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen.
  • Bei einem Tarifwechsel kann die Rufnummer mitgenommen werden.
  • Eine Kündigung eines Handy- oder Mobilfunktarifs kann auch vorzeitig erfolgen, um das Ende der Laufzeit nicht zu verpassen.

Ältere Handyverträge sind oft teurer als aktuelle Tarife. Nach einer Kündigung versuchen viele Anbieter, den Kunden durch verschiedene Angebote zu halten. Doch der Kündigungsprozess lässt sich auch einfach und rechtssicher gestalten.

Mobilfunk- und Handyvertrag richtig kündigen

Der Mobilfunkvertrag kann unkompliziert per E-Mail gekündigt werden. Dabei ist es sinnvoll, die E-Mail-Adresse zu verwenden, die bereits beim Anbieter hinterlegt ist. Eine automatische Eingangsbestätigung gilt bereits als Nachweis für den Erhalt. Netzbetreiber wie Vodafone und Telekom stellen zudem Online-Formulare zur Verfügung, während bei Telefónica die Kündigung online vorgemerkt und telefonisch bestätigt werden muss. Wer sich besonders absichern möchte, kann die Kündigung auch per Einschreiben versenden.

Ein kurzes Schreiben mit den wichtigsten Informationen – Name, Adresse, Datum und Vertragsnummer – reicht in der Regel aus. Bei Kündigungen per E-Mail ist keine Unterschrift erforderlich. Eine Musterkündigung bzw. ein Kündigungsschreiben als Vorlage findet man hier auf Finanz.de zum Download.

Word
Mobilfunk-Kündigung
Vorlage
Kostenloses Kündigungsschreiben für Handy- bzw. Tarifverträge mit Mobilfunkanbietern zum Download.

In der Regel bieten viele Anbieter bzw, Mobilfunker auch eigene Kündigungsprozesse an. Diese können oftmals direkt online oder in einem Handyshop abgewickelt werden.

Ein Kündigungsschreiben kann etwa wie folgt lauten:

Kündigung meines Mobilfunkvertrags, Kundennummer [Kundennummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Kundennummer [Kundennummer] fristgerecht zum [Kündigungsdatum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum der Vertragsbeendigung schriftlich. Sollten sich Rückfragen ergeben, können Sie mich unter [Ihre Telefonnummer] erreichen.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Kündigungsfristen

Zunächst sollte die Vertragslaufzeit überprüft werden, da viele Tarife mit Smartphone eine Laufzeit von zwei Jahren haben. Danach kann der Vertrag in der Regel monatlich mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (TKG § 56).

Für Verträge ohne Smartphone gibt es oft flexible Optionen, die bereits von Anfang an monatlich kündbar sind.

Kündigung auf Vorrat

Es ist wichtig, den Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung beim Anbieter zu beachten, nicht den Bearbeitungszeitpunkt. Eine Kündigung kann auch vorsorglich erfolgen, um die Frist nicht zu verpassen. Sollte der Vertrag doch weiterlaufen, akzeptieren Mobilfunkanbieter in der Regel eine Rücknahme der Kündigung problemlos.

Rufnummernmitnahme

Die Handynummer bleibt im Besitz des Kunden, nicht des Mobilfunkunternehmens. Daher kann die bestehende Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden. In der Kündigung sollte um die Freigabe der Nummer für die Portierung gebeten werden. Die Mitnahme der Rufnummer ist kostenlos, da weder der alte noch der neue Anbieter eine Gebühr dafür erheben dürfen.

Oft bieten neue Anbieter sogar Rabatte für Kunden, die ihre alte Nummer mitbringen. Beim Abschluss eines neuen Vertrags sollte daher gleich die Absicht zur Mitnahme der Rufnummer angegeben werden. In der Regel benötigt der neue Anbieter dafür eine Kündigungsbestätigung des bisherigen Vertrags.

Den passenden Tarif finden

Beim Wechsel zu einem neuen Mobilfunktarif empfiehlt es sich, einen Tarifrechner zu nutzen, um aktuelle Angebote zu vergleichen. Ein verbraucherfreundlicher Tarifrechner hilft dabei, einen günstigen und passenden Tarif zu finden.

Wer mit seinem aktuellen Anbieter zufrieden ist, kann durch einen Anruf bei der Kunden-Hotline oft von Neukunden-Rabatten oder Sonderaktionen profitieren. Das Schlüsselwort „Kündigung“ führt in vielen Fällen dazu, dass die Mitarbeiter ein besseres Angebot machen, um den Kunden zu behalten – dies geschieht allerdings seltener bei schriftlichen Kündigungen.

Stand: 07.10.2024, um 11:53 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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