Monatliche Entlastung von 125 Euro - Frist für Zuschuss endet bald
Nur noch bis Ende Juni 2024 können hunderttausende Menschen in Deutschland einen monatlichen Zuschuss von 125 Euro beantragen. Dieser Zuschuss gilt als Entlastungsleistung und steht ab Pflegegrad 1 zu. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Die monatliche Entlastungsleistung von 125 Euro dient als finanzielle Entlastung für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Damit soll sichergestellt werden, dass Personen mit mindestens Pflegestufe 1 in ihrem vertrauten Umfeld zuhause den Lebensalltag bestreiten können.
Dieser Zuschuss wird seit dem Jahr 2017 im Pflegestärkungsgesetz (PSG II) geregelt. Notwendige Aufwendungen und Kosten sollen damit einfacher erstattet werden können.
So soll es ermöglicht werden, dass pflegebedürftige Personen so lange als möglich zuhause bzw. in vertrautem Umfeld betreut werden können, statt in ein Pflegeheim eingewiesen zu werden.
Nachzahlung möglich - Frist läuft im Juni ab
Werden die monatlich zustehenden Entlatungsleistungen von 125 Euro nicht in allen Monaten abgerufen, so können diese auch nachträglich übertragen bzw. nachgezahlt werden. Pro Jahr stehen bis zu 1.500 Euro zu.
Ein Anspruch darauf besteht jeweils bis Ende Juni des Folgejahres für das Vorjahr. Somit kann man die Zuschüsse für das gesamte Kalenderjahr 2023 nur noch bis 30. Juni 2024 abrufen. Danach verfallen sie und können nicht mehr nachgezahlt werden.
Bei Rechnungen gilt jedoch ein längeres Zeitfenster von bis zu vier Jahren nach Rechnungsdatum. Diese können also länger bei der Pflegekasse eingereicht und rückerstattet werden.
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Vorschüsse auf die Entlastungsleistungen sind nicht möglich. Die Beträge gelten als Rückerstattung für in Anspruch genommene und bereits bezahlte Leistungen. Insofern muss die Leistung zunächst selbst bezahlt werden, um sie anschließend zurückgezahlt zu bekommen.
Mehr Informationen: Pflegegeld