Neuer Bonus beantragbar: 156 Euro steuerfrei aufs Konto

Ein neuer und steuerfreier Zuschuss von 156 Euro kann für die Kosten des Urlaubs beantragt werden. Die sogenannte Erholungshilfe gilt dabei als steuerfreier Bonus für Angestellte. Alle Details und Voraussetzungen dazu findet man hier auf Finanz.de.

18.06.2024, 12:32 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: Canva / Euro

Tausende Angestellte können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen einen neuen Zuschuss von einmalig 156 Euro pro Person beantragen. Was man dafür tun muss und wer einen Anspruch hat, findet man hier auf Finanz.de:

Als sogenannte "Erholungshilfe" kann ein neuer Zuschuss beantragt werden, der bis zu 156 Euro einmalig steuerfrei aufs Konto bringt. Er soll Anspruchsberechtigte bei den meist hohen Kosten für den Urlaub entlasten.

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Konkret können alle Beschäftigten bzw. förderberechtigten Mitglieder in der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) einen Antrag auf diesen Urlaubszuschuss stellen. Voraussetzung dafür ist, dass der Urlaub mindestens eine Woche dauert. Der Antragszeitraum beginnt drei Monate vor dem Urlaubsantritt und endet drei Monate danach.

Ein Antrag ist auf der Website der EVG unter www.evg-online.org möglich.

Der Zuschuss muss dabei vom Antragsteller nicht versteuert werden. Die Versteuerung übernimmt der Verein "Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister".

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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