Weniger Steuern zahlen: Diese Versicherungen kann man absetzen

Bei der jährlichen Steuererklärung kann man als Bürgerin oder Bürger jedes Jahr eine ganze Menge Geld einsparen. Auch einige Versicherungen lassen sich hierbei steuerlich absetzen und bringen hohe Rückerstattungen durch das Finanzamt. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

28.06.2024, 07:00 Uhr, von (Steuern)
Steuern
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Steuern

Die jährliche Steuererklärung bietet die Möglichkeit, Geld zu sparen. Einige Versicherungen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Viele Menschen investieren jedes Jahr viel Geld in Versicherungen, um sich vor unvorhersehbaren Ereignissen wie Berufsunfähigkeit oder Naturkatastrophen wie Hochwasser zu schützen.

Die gute Nachricht ist, dass einige Versicherungen bei der jährlichen Steuererklärung abgesetzt werden können, deren Frist im Jahr 2024 am 2. September endet. Je nach Art der Versicherung und individueller Situation können verschiedene Kategorien von Versicherungen abgesetzt werden, wie beispielsweise Altersvorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten.

Zu beachten ist, dass reine Sachversicherungen, die nicht der Vorsorge dienen oder für den Beruf notwendig sind, nicht steuerlich absetzbar sind. Beispiele hierfür sind Reiserücktrittsversicherungen oder Gebäude- und Hausratsversicherungen laut ADAC.

Versicherungen für berufliche Risiken

Versicherungen, die ausschließlich berufliche Risiken abdecken, können vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden, ohne eine Höchstgrenze. Dazu gehören beispielsweise Hausratsversicherungen von Selbstständigen und Arbeitnehmern, wenn die Nutzung eines Arbeitszimmers nachweisbar ist. Bei Vorsorgeaufwendungen gibt es hingegen einen zu beachtenden Höchstbetrag für absetzbare Versicherungen. Im Jahr 2024 liegt dieser für Einzelpersonen bei 27.566 Euro.

Es ist ratsam zu prüfen, ob sich das Absetzen von Vorsorgeaufwendungen überhaupt lohnt, da dieser Betrag oft durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bereits ausgeschöpft wird. Grundsätzlich sind folgende Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar:

  • Kapitalbildende Lebensversicherungen,
  • private Rente nversicherungen,
  • Berufsunfähigkeitsversicherungen
  • sowie private Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen.

Es ist wichtig, sich vor der Steuererklärung genau zu informieren, welche Versicherungen absetzbar sind und wie hoch der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt. Eine sorgfältige Prüfung kann dabei helfen, Geld zu sparen und die Steuerlast zu minimieren.

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aktualisiert: 28.06.2024, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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