Höhere Freigrenzen, mehr Geld & Co.: Das ändert sich im Juli 2024
Ab Juli treten viele Änderungen für Verbraucher in Deutschland in Kraft. Zudem wird auch die Rentenerhöhung umgesetzt. Konkret bedeutet das: Höhere Freigrenzen für Angestellte, mehr Geld pro Monat für RentnerInnen und vieles mehr. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Ab 01. Juli 2024 kommen auf viele Deutsche wesentliche Änderungen zu, die sie finanziell betreffen können. Darunter finden sich etwa eine Rentenerhöhung für Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, sowie neue Pfändungsfreigrenzen oder auch die Berechnung der Nebenkosten für MieterInnen.
Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de in einem Überblick:
Rentenerhöhung tritt in Kraft: Bis zu 155 Euro mehr pro Monat
Rentnerinnen und Rentner dürfen sich, wie von Finanz.de bereits berichtet, über eine Erhöhung der Rentenbezüge um 4,57 Prozent freuen. Das bringt nach Berechnungen von Finanz.de (wie berichtet) bis zu 155 Euro mehr Rente pro Monat.
Eine Tabelle der neuen Brutto-Werte findet man hier:
Rente | ab Juli 2024 | Erhöhung |
---|---|---|
800,00 Euro | 836,56 Euro | + 36,56 Euro |
1.000,00 Euro | 1.045,70 Euro | + 45,70 Euro |
1.200,00 Euro | 1.254,84 Euro | + 54,84 Euro |
1.400,00 Euro | 1.463,98 Euro | + 63,98 Euro |
1.750,00 Euro | 1.829,96 Euro | + 79,96 Euro |
2.000,00 Euro | 2.091,40 Euro | + 91,40 Euro |
2.250,00 Euro | 2.352,83 Euro | + 102,83 Euro |
3.400,00 Euro | 3.555,38 Euro | + 155,38 Euro |
Die aktuellen Auszahlungstermine der Rente in Deutschland findet man hier in einer Übersicht auf Finanz.de.
Änderungen gibt es zudem auch für jene Menschen, die Witwenrente beziehen. Neben erhöhten Beiträgen steigt auch der Einkommensfreibetrag. Bezieht man etwa Erwerbsminderungsrente, bekommt man ab Juli demnach ebenfalls mehr Geld. Die Staffelung sieht wie folgt aus:
- Erstmaliger Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 01. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014: Zuschlag von 7,5 Prozent
- Erstmaliger Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 01. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018: Zuschlag von 4,5 Prozent
Die Erwerbsminderungsrente soll in den kommenden Jahren jeweils im Juli um die Rentenanpassung angehoben werden.
Pfändungsfreigrenzen werden erhöht
Ab Juli werden die Pfändungsfreigrenzen erhöht. Damit soll sichergestellt werden, dass verschuldete Angestellte, deren Gehalt gepfändet wurde, die laufende Lebenshaltungskosten weiterhin bezahlen können. Der monatliche unpfändbare Grundbetrag liegt aktuell bei 1.402,28 Euro und soll ab Juli auf insgesamt 1.491,75 Euro angehoben werden.
Änderungen bei Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter
Die pauschale Berechnung der Kosten für den Empfang des Fernsehprogramms darf nicht mehr berechnet werden. Die entsprechende Übergangsfrist endet nun. Das heißt konkret, dass Mieterinnen und Mieter nun selbst entscheiden können, ob sie Kabel-TV, Satelliten-TV oder das Programm via Antenne empfangen möchten. Zuvor wurde oftmals das Kabelfernsen pauschal über die Mietnebenkosten abgerechnet. Jedoch müssen Mieterinnen und Mieter nun selbst einen Vertrag für den bevorzugten Empfang des Fernsehprogramms abschließen.
Änderungen bei neu zugelassenen Fahrzeugen
Neu zugelassene KFZ müssen ab Juli die Blackbox verpflichtend integriert haben. Dieser sogenannte "Event Data Recorder" (EDR) soll ähnlich einem Flugschreiber notwendige Daten erfassen, um im Falle von Unfällen die Rekonstruktion zu erleichtern. Er soll jedoch nicht dauerhaft Daten sammeln und verarbeiten, um etwa die Fahrweise oder Ähnliches zu analysieren.
Mehr Informationen: Rentenauszahlung