Befreiung von Rundfunkbeitrag - Diese Fristen sind jetzt einzuhalten

Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe bzw. auch Rentnerinnen und Rentner können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dabei müssen allerdings wichtige Fristen eingehalten werden. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.

27.06.2024, 09:20 Uhr, von (Finanzen)
Rundfunkbeitrag
Bildquelle: Finanz.de / Canva / Rundfunkbeitrag

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder anderen Sozialleistungen können sich in Deutschland vom Rundfunkbeitrag (vormals "GEZ") befreien lassen. Dabei gelten jedoch bestimmte Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen. Die Gebührenbefreiung erfolgt nicht automatisch.

Was nun zu tun ist und welche Fristen gelten, findet man hier auf Finanz.de.

Da der Rundfunkbeitrag in Deutschland für alle Bürgerinnen und Bürger pauschal gilt, muss die Befreiung von BürgergeldbezieherInnen immer selbst gestellt werden. Sie gilt nicht automatisch, sobald man Bürgergeld bezieht.

Zur Befreiung muss der Leistungsbescheid als Nachweis an den Beitragsservice geschickt werden. Diese Gebührenbefreiung tritt ab dem Datum des Bewilligungsbescheides in Kraft. Der Antrag muss innerhalb der ersten acht Wochen eingereicht werden. Er kann nicht vor dem Bezug der Sozialhilfe oder des Bürgergeldes gestellt werden, sondern erst nach Zustellung des Bescheides über den Bezug.

Durch die sogenannte "Härtefallregelung" kann auch dann ein Antrag auf Befreiung von Rundfunkgebühren gestellt und bewilligt werden, wenn das Einkommen knapp über dem Bürgergeld-Regelsatz liegt. Diese Härtefallregelung gilt auch für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Dazu ist beim Antrag als Begründung die "Einkommensüberschreitung" auszuwählen. Ein Bescheid der Sozialbehörde oder des Jobcenters sollte ebenfalls beigefügt werden, um zu belegen, dass durch die Einkommensüberschreitung keine Grundsicherung gewährt wird.

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aktualisiert: 27.06.2024, 09:20 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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