Über 1.950 Euro pro Person: Inflationsprämie noch bis Ende 2024 möglich

Noch bis Ende 2024 können Angestellte in Deutschland von der steuerfreien Inflationsprämie bis 3.000 Euro pro Person profitieren. Wie viel man bisher durchschnittlich erhalten hat und an wie viele Angestellte der Betrag ausgezahlt wurde, findet man hier auf Finanz.de.

05.07.2024, 10:30 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro

Nur noch bis Jahresende 2024 kann die steuerfreie Inflationsprämie an Angestellte in Deutschland ausgezahlt werden. Bislang haben bereits Millionen von Menschen davon profitiert. Wie viel man im Durchschnitt pro Kopf erhalten hat, findet man hier auf Finanz.de.

Bislang wurden an rund 26 Millionen Angestellte in Summe 52 Milliarden Euro in Form der Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt. Das ergibt eine Studie der IMK. Insgesamt betrifft das also rund 69 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in ganz Deutschland. Durchschnittlich wurden pro Kopf 1.953 Euro gezahlt. Dieser Betrag gilt als steuerfreie Prämie zur Entlastung gegen die hohe Teuerung der vergangenen Jahre. Fast zwei Millionen Beamte erhielten sogar jeweils 3.000 Euro aufs Konto.

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Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig eine sogenannte Inflationsprämie oder Inflationsausgleichsprämie gewähren. Im Begünstigungszeitraum dürfen Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro als Inflationsprämie steuer- und abgabenfrei an ihre Beschäftigten zahlen. Diese Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die Inflationsausgleichsprämie kann als freiwillige Leistung des Arbeitgebers einmalig oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.

Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte sowie geringfügig und kurzfristig Beschäftigte wie Minijobber und Aushilfskräfte oder Auszubildende können von dieser Regelung profitieren, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe in einer Mitteilung informiert hatte. Beschäftigte in Teilzeit sollten beachten, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, die Prämie an die geleistete Arbeitszeit zu binden und entsprechend anteilig auszuzahlen.

Das Jobportal Stepstone empfiehlt dazu, dass Teilzeitbeschäftigte beim jeweiligen Arbeitgeber nachfragen sollten, wie hoch der mögliche Inflationsausgleich ausfallen kann.

Laut Autorinnen und Autoren der IMK-Studie konnten die Inflationsausgleichsprämien die akuten Sorgen und die finanziellen Auswirkungen der hohen Inflation bei vielen Haushalten in Deutschland abmildern.

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aktualisiert: 05.07.2024, 10:30 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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