Neuerungen im Oktober 2024: Das ändert sich für Studenten, Autofahrer & Co.
Im Oktober 2024 treten in Deutschland diverse Änderungen und Neuerungen in Kraft. Vor allem Autofahrer, Studierende und Hausbesitzer sollten jetzt aufpassen. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Seit Oktober 2024 gelten in Deutschland einige wichtige Neuerungen, die sich auf die Finanzen auswirken können. Besonders Autofahrer, Studierende und Bahnreisende sollten auf diese Änderungen achten:
Neuerungen für Autofahrer
Ab Oktober 2024 gelten strengere Regeln für die Bereifung von Autos bei winterlichen Straßenverhältnissen. Zulässig sind dann nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol, das durch ein stilisiertes Bergpiktogramm mit Schneeflocke erkennbar ist.
Ältere M+S-Reifen, die bisher noch als wintertauglich galten, dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Diese Maßnahme soll die Sicherheit bei Schnee und Glätte erhöhen. Wer dennoch mit unzulässigen Reifen unterwegs ist, muss laut ADAC mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Kommt es zu einer Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf mindestens 80 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg.
Neues für Bahnreisende
Ab dem 16. Oktober 2024 können Bahnreisende ihre Tickets bereits bis zu zwölf Monate im Voraus buchen. Die bisherige Vorbuchungsfrist lag bei sechs Monaten. Mit dieser Änderung soll die Planung für Reisende erleichtert werden. Zudem wird die Nachtzugverbindung zwischen Berlin und Paris ab dem 28. Oktober wieder in Betrieb genommen.
Die Strecke war seit August aufgrund von Bauarbeiten nicht verfügbar. Ab Mitte Dezember soll es außerdem eine Direktverbindung zwischen beiden Städten auch tagsüber geben, die bereits ab Mitte Oktober gebucht werden kann.
Heizungsförderungen
Für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die im September ihre Heizungsrechnungen und Belege bei der KfW eingereicht haben, gibt es ebenfalls Neuigkeiten. Laut Informationen der FAZ.net wird die Auszahlung der Heizungsförderung ab Ende Oktober erfolgen. Diese Maßnahme richtet sich speziell an Eigentümer, die ihre Häuser selbst bewohnen, und soll die energetische Sanierung von Wohngebäuden unterstützen.
Neuerungen für Studierende
Auch Studierende profitieren von neuen Regelungen: Ab dem Wintersemester 2024/25 werden die BAföG-Sätze erhöht. Der Grundbedarfssatz steigt um fünf Prozent auf 475 Euro, während die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, auf 380 Euro angehoben wird. Dadurch erhöht sich der maximale Förderbetrag auf 992 Euro.
Diese Anpassung soll die gestiegenen Lebenshaltungskosten abfedern. Zusätzlich wird der Freibetrag auf das Elterneinkommen erhöht, sodass mehr Studierende BAföG-berechtigt sein werden.
Unterstützung für einkommensschwache Haushalte
Für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten gibt es ab Oktober eine zusätzliche Unterstützung: Eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Diese soll jungen Menschen unter 25 Jahren den Einstieg ins Studium erleichtern, indem finanzielle Hürden für Anschaffungen wie Laptops, Lehrmaterialien und Mietkautionen abgebaut werden.
Der Antrag auf diese Unterstützung kann bis zum Ende des Folgemonats nach Studienbeginn gestellt werden. So kann beispielsweise bei einem Semesterbeginn am 1. Oktober der Antrag bis zum 30. November digital über die Plattform „BAföG Digital“ eingereicht werden