Rentenzuschlag: Diese Rentner bekommen bis zu 7,5 Prozent mehr
Ein Rentenzuschlag von 7,5 Prozent - wer möchte das nicht? Schon jetzt ist das für viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland Realität. Erwerbsminderungsrentner erhalten seit Juli mehr Geld. Die Auszahlung gestaltet sich jedoch komplexer als geplant.
Seit Juli erhalten Erwerbsminderungsrentner höhere Leistungen, da die Erwerbsminderungsrente angepasst wurde. Diese Rente wird an Menschen gezahlt, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr arbeiten können. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat begonnen, Zuschläge an etwa drei Millionen Renten wegen Erwerbsminderung auszuzahlen. Auch Renten für ältere Menschen und Hinterbliebene, die im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden, wurden entsprechend erhöht.
Ein Antrag auf die Zuschläge ist nicht erforderlich; die Auszahlung erfolgt automatisch. Die DRV wird die Berechtigten im Juli 2024 über ihren Anspruch informieren. In diesem Bescheid wird die genaue Höhe des Zuschlags sowie der Zahlungszeitraum angegeben.
Die Auszahlung erfolgt zunächst getrennt von der regulären Rente – die Überweisung der Zuschläge erfolgt monatlich zwischen dem 10. und 20. Tag des Monats. Ab Dezember 2025 sollen Rente und Zuschlag gemeinsam ausgezahlt werden, wie die DRV mitteilt.
Beginn der Rente entscheidet über Höhe der Zuschläge
Die Höhe des Zuschlags hängt vom Beginn der Erwerbsminderungsrente ab. Berechtigt sind Personen, die eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beziehen und deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 liegt. Für Renten, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen haben, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Bei Renten, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 starteten, liegt der Zuschlag bei 4,5 Prozent. Die durchschnittliche volle Erwerbsminderungsrente betrug laut DRV Ende 2023 etwa 1.012 Euro pro Monat, zuzüglich des jeweiligen Zuschlags.
Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn jemand aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, im bisherigen Umfang zu arbeiten. Sie dient als Einkommensersatz. Mit Erreichen der Altersgrenze wird diese Rente durch die reguläre Altersrente ersetzt. Allerdings erhält nicht jeder, der länger krank ist, eine Erwerbsminderungsrente. Die DRV prüft und entscheidet über die Berechtigung.
Die geplante Verbesserung der Erwerbsminderungsrente wurde bereits vor zwei Jahren beschlossen und sollte ursprünglich ab dem 1. Juli 2023 in einer Gesamtsumme zusammen mit der Rente ausgezahlt werden. Aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der automatisierten Zahlung erfolgt die Überweisung der Zuschläge jedoch zunächst separat. Erst ab Ende 2025 sollen die Zuschläge als direkter Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt werden.
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Diese Zuschläge betreffen alle, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente bezogen haben. Vertreter der Opposition kritisieren die Koalition wegen dieser Änderung, da sie ein „Gesetzeschaos“ und zusätzliche Kosten für die Rentenversicherung verursache.
Laut dem Gesetzentwurf verursachen die zusätzlichen Auszahlungen einmalig rund 19 Millionen Euro. Die automatisierte Umsetzung durch die Rentenversicherung erwies sich als deutlich komplexer als erwartet. Für die Betroffenen soll sich jedoch nichts ändern, so Sprecher der Koalition.
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