Bis zu 251 Euro als Rentenfreibetrag möglich: Wer Anspruch darauf hat
In Deutschland können Rentnerinnen und Rentner einen Rentenfreibetrag von bis zu 251 Euro erhalten. Was man dafür tun muss und wer Anspruch hat, findet man hier auf Finanz.de.
Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten angesammelt haben, können von einem zusätzlichen Freibetrag auf ihre Rente profitieren. Dieser Freibetrag ist besonders dann von Vorteil, wenn sie zusätzlich Wohngeld oder Grundsicherung im Alter beantragen müssen.
Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten neben ihrer regulären Rente von der Deutschen Rentenversicherung noch Wohngeld oder Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Diese staatlichen Leistungen werden ergänzend zur Rente gezahlt, da die Rente oft nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken.
Diejenigen Rentner, die Anspruch auf Grundrentenzeiten haben, erhalten einen Freibetrag, wodurch weniger Rente auf die Sozialleistungen angerechnet wird. Das bedeutet, dass sie letztlich mehr von ihrer Rente behalten können.
Wer hat Anspruch auf den Rentenfreibetrag?
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen kann und staatliche Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bezieht, hat Anspruch auf einen Extra-Freibetrag. Dieser Freibetrag ergänzt den allgemeinen Freibetrag beim Bezug von Wohngeld oder Grundsicherung und sorgt dafür, dass weniger von der Rente auf diese Leistungen angerechnet wird. Somit bleibt den Betroffenen mehr Geld.
Der reguläre Einkommensfreibetrag bei der Grundsicherung im Alter liegt bei mindestens 100 Euro. Einkommen über dieser Grenze wird vollständig auf Wohngeld oder Grundsicherung angerechnet. Bei Vorliegen von mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten erhöht sich der Freibetrag um 30 Prozent der Rente, maximal jedoch bis zu 50 Prozent der sogenannten Regelbedarfsstufe 1 – das entspricht aktuell 281,50 Euro (50 Prozent von 563 Euro). Somit können bis zu 381,50 Euro der Rente von der Anrechnung auf Grundsicherung oder Wohngeld ausgenommen sein.
Der Extra-Freibetrag durch die Grundrentenzeiten wird automatisch berücksichtigt; ein separater Antrag ist nicht nötig. Allerdings muss ein Antrag auf Wohngeld oder Grundsicherung im Alter generell gestellt werden.
Seit 2021 werden Grundrentenzeiten in der Rentenberechnung berücksichtigt. Sie stellen eine Art Zuschlag dar und kommen Versicherten zugute, die mindestens 33 Versicherungsjahre aufweisen. Diese Zeiten umfassen nicht nur Pflichtbeiträge durch ein Arbeitsverhältnis, sondern auch freiwillige Beiträge, Kindererziehungszeiten und andere rentenrechtlich relevante Zeiträume. Im Rentenbescheid kann überprüft werden, ob Grundrentenzeiten angerechnet wurden. Grundrentenzeiten können also zu einem höheren Freibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung führen und sorgen so für ein höheres Einkommen im Alter.
Mehr Informationen: Rentenauszahlung