Bürgergeld-Auszahlung: So hoch liegen die Ausgaben und Leistungen 2024

Der aktuelle Regelsatz wird je nach Haushaltsgröße und Lebenssituation festgesetzt. Wie hoch die Zahlungen für Bürgergeld aktuell durchschnittlich sind und weitere Details erfährt man hier auf Finanz.de.

14.10.2024, 14:00 Uhr, von (Finanzen)
Steuern
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Steuern

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage hat die Bundesregierung detaillierte Zahlen zu den Ausgaben für das Bürgergeld und den durchschnittlichen Zahlungen an Leistungsbezieher veröffentlicht. Diese Zahlen geben einen Einblick in die Höhe der Bürgergeldausgaben sowie in die durchschnittlichen monatlichen Beträge, die an die Betroffenen ausgezahlt werden.

Im Jahr 2023 hat die Bundesagentur für Arbeit rund 42,6 Milliarden Euro für Bürgergeldleistungen aufgewendet. Diese Summe wurde an verschiedene Bedarfsgemeinschaften verteilt. Etwa 43 Prozent der Gesamtausgaben gingen an Single-Bedarfsgemeinschaften, 25 Prozent an Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, 21 Prozent an alleinerziehende Haushalte und neun Prozent an Partner-Bedarfsgemeinschaften ohne Kinder.

Tipp
Kostenlose Kreditkarte mit Bestpreisgarantie
TF Bank
TF Bank
Kreditkarte
Mit der TF Mastercard® Gold kann weltweit gebührenfrei bezahlt und Geld behoben werden. Die zusätzliche Reiseversicherung macht sie zur idealen Reisekreditkarte. Positive Bonität vorausgesetzt.

Die Bundesregierung gab zudem bekannt, dass der durchschnittliche Zahlungsanspruch pro Regelleistungsberechtigtem (RLB) im Jahr 2023 bei 647 Euro pro Monat lag. Die Verteilung der Zahlungen zeigte sich wie folgt:

  • Rund 5,49 Millionen Menschen waren im Jahr 2023 als Regelleistungsberechtigte (RLB) erfasst.
  • Von diesen waren etwa 3,93 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB).

Zusätzlich zu den regulären Bürgergeldleistungen gab es spezifische Sozialversicherungsleistungen. Der durchschnittliche monatliche Betrag, der dafür pro RLB gezahlt wurde, betrug 140 Euro. Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 monatlich durchschnittlich 62 Euro für Mehrbedarfe pro Regelleistungsberechtigtem ausgegeben.

Für Leistungsberechtigte, die Anspruch auf zusätzliche Zahlungen hatten, lag der durchschnittliche monatliche Zahlungsanspruch bei 679 Euro. Zu diesen zusätzlichen Leistungen zählen beispielsweise Zahlungen für unabweisbare Bedarfe, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit sowie spezielle Leistungen für Auszubildende. Diese Daten zeigen, wie die Ausgaben im Bereich Bürgergeld strukturiert sind und wie sich die Zahlungen auf verschiedene Leistungsgruppen verteilen.

Aktuelle Höhe gestaffelt nach Haushaltsgröße und Kindern

Der Regelsatz für das Bürgergeld liegt heuer bei 563 Euro pro Monat. Alleinstehende erhalten damit insgesamt einen um 61 Euro höheren Betrag als im Jahr 2023. Im Vorjahr lag der Regelsatz noch bei einer Höhe von 502 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene. Die exakte Höhe des Bürgergeld-Satzes hängt immer von der persönlichen Lebenssituation des Antragstellers ab.

Monatliche Höhe 2024:

  • 563 Euro für Alleinstehende
  • 506 Euro für Paare je Partner
  • 451 Euro für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
  • 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
  • 357 Euro für Kinder unter sechs Jahren

Je nach Alter der Kinder wird die Höhe des Regelbedarfs gestaffelt angehoben.

Finanz.de folgen!
Keine News mehr verpassen und Finanz.de auf Google News folgen:

Mehr Informationen: Bürgergeld

News in Finanzen
aktualisiert: 14.10.2024, 14:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
zum Autorenprofil von
Daniel Herndler
Disclaimer (Produktplatzierung & Werbung)
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.