Ab 2025: So hoch steigen die neuen Beiträge zur Sozialversicherung

Ab 2025 werden Besserverdiener deutlich mehr an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen müssen. Das wirkt sich auf das Netto-Einkommen aus. Wer mehr verdient, wir weniger entlastet bzw. erhält sogar weniger Netto als heuer. Details findet man hier auf Finanz.de.

30.10.2024, 06:45 Uhr, von (Steuern)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro

Ab Januar 2025 werden die Beiträge für Besserverdiener in die Sozialversicherungen spürbar ansteigen. Erst in der vergangenen Woche wurde der Gesetzesentwurf zur Anhebung der Beitragsgrenzen für die Sozialversicherung beschlossen. Das bedeutet vor allem für Besserverdiener, dass sie künftig höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abführen müssen. Auch die Beitragsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt ab 2025 an.

Jährlich werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung an die Lohnentwicklung angepasst. Für das Jahr 2025 wird allerdings eine besonders starke Erhöhung erwartet, da das Arbeitsministerium eine Lohnsteigerungsrate von rund 6,4 Prozent für 2023 zugrunde legt. Dies führt dazu, dass ein größerer Teil des Lohns der Gutverdiener sozialversicherungspflichtig wird, da die Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend angehoben werden.

Neuen Beitragsgrenzen für Sozialversicherung

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Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen sehen für 2025 eine Anhebung in der allgemeinen Rentenversicherung auf 8.050 Euro pro Monat vor (2024: 7.550 Euro). In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 6.150 Euro pro Monat (2024: 5.775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5.512,50 Euro pro Monat angehoben (2024: 5.175 Euro).

Die Höhe des Einkommens bzw. Netto-Gehalts kann mit dem Brutto-Netto-Rechner für 2025 auf Finanz.de berechnet werden.

Wer also ein Einkommen auf Höhe der neuen Beitragsbemessungsgrenzen oder darüber erzielt, muss künftig höhere Beiträge leisten. Das Maximum, das eine Person monatlich in die Sozialversicherungen einzahlt, erhöht sich dadurch um 187,40 Euro.

Das Finanzministerium hatte zuvor Bedenken geäußert, dass die geplanten höheren Sozialabgaben für Gutverdiener im Widerspruch zu den Steuerentlastungen im Rahmen der Wachstumsinitiative stünden. Diese Initiative zielt darauf ab, die kalte Progression, also den steuerlichen Kaufkraftverlust durch Inflation, abzumildern. Wie bekannt wurde, soll die Entlastung bei der kalten Progression für das Jahr 2025 um rund 200 Millionen Euro höher ausfallen als ursprünglich geplant.

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aktualisiert: 30.10.2024, 06:45 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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