Bürgergeld ab Januar 2025: Statt Erhöhung kommt 'Kürzung' für alle
Das Bürgergeld soll ab 2025 nicht erhöht werden. Daher droht den BezieherInnen eine kräftige Kürzung aufgrund der sogenannten Nullrunde. Wie es dazu kommt und alle weiteren Details findet man hier auf Finanz.de.
Für Bezieherinnen und Bezieher des Bürgergelds gibt es im kommenden Jahr eine Nullrunde. Sprich: Die Regelsätze werden nicht erhöht. Dass es dadurch also zwar keine Erhöhung, aber auch keine Kürzungen gibt, ist de facto nicht richtig.
Eine Erhöhung wird nicht umgesetzt. Das heißt, die Regelsätze bleiben auch im kommenden Jahr unverändert. Die Höhe kann mit dem Bürgergeld-Rechner für 2025 auf Finanz.de berechnet werden.
Keine Erhöhung: Kaufkraftverlust trotz gleichbleibender Regelsätze
Für Bürgergeldbezieher wird das Jahr 2025 zur finanziellen Belastung, da die Regelsätze nicht an die Inflation angepasst werden. Was als "Nullrunde" deklariert wird, bedeutet in der Realität jedoch eine teils kräftige Kürzung der Kaufkraft. Die fortschreitende Inflation führt dazu, dass das gleiche Einkommen weniger wert ist, wodurch Bedürftige de facto weniger Geld zur Verfügung haben.
Der Begriff "Nullrunde" suggeriert Stabilität, doch die tatsächliche Wirkung ist eine Verschärfung der finanziellen Not. Bürgergeldempfänger erhalten 2025 die gleichen Regelsätze wie 2024, obwohl die Preise für Waren und Dienstleistungen weiterhin steigen. Das bedeutet, dass immer weniger des alltäglichen Bedarfs gedeckt werden kann, was insbesondere für Menschen mit ohnehin knappem Budget gravierende Folgen hat.
Regelsätze in 2024 und 2025
So hoch liegen die monatlichen Regelsätze des Bürgergeldes 2024 und 2025:
- 563 Euro für Alleinstehende
- 506 Euro für Paare je Partner
- 451 Euro für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
- 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
- 357 Euro für Kinder unter sechs Jahren
Wann die Beträge im Jahr 2025 ausgezahlt werden, findet man in den Bürgergeld-Auszahlungsterminen auf Finanz.de in einer Übersicht. Die Höhe kann mit dem Bürgergeld-Rechner für 2025 auf Finanz.de berechnet werden
Inflation frisst das Existenzminimum auf
Die Inflation ist nach wie vor ein treibender Faktor, der die Lebenshaltungskosten in die Höhe treibt. Doch die Regelsätze des Bürgergelds hinken dieser Entwicklung hinterher. Während die Fortschreibung von 2023 auf 2024 zumindest teilweise eine Angleichung brachte, bleibt die Anpassung für 2025 aus. Wohlfahrtsverbände und Sozialorganisationen kritisieren, dass die Methode zur Berechnung des Bürgergelds nicht mehr zeitgemäß sei. Sie warnen vor einer Zunahme von Armut und sozialer Ungleichheit.
Bereits Mitte des Jahres hatten soziale Organisationen und Gewerkschaften auf die drohende Problematik hingewiesen. Sie fordern eine neue Berechnungsmethode, die die Inflation realistischer abbildet und das Bürgergeld an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten anpasst. Andernfalls droht eine Verschärfung der Armut in Deutschland. Besonders für Menschen, die auf Grundsicherung im Alter oder andere Sozialleistungen angewiesen sind, könnten die kommenden Jahre schwierig werden.
Während Verbraucherschützer bei finanziellen Anlagen von einer Negativrendite sprechen würden, geht es beim Bürgergeld um das Existenzminimum. Das Ausbleiben einer Anpassung verstärkt die soziale Ungleichheit und erhöht den Druck auf die Betroffenen.
Mehr Informationen: Bürgergeld