Neuer Weihnachtsbonus: 150 Euro extra für Bürgergeld-Bezieher möglich
Auch in diesem Jahr gibt es wieder einen Weihnachtsbonus für Bürgergeld-Bezieher von insgesamt bis zu 150 Euro. Was man dafür tun muss, wer den Betrag auszahlen wird und was sich 2025 beim Bürgergeld entscheidend ändern wird, findet man hier auf Finanz.de.
Auch in diesem Jahr unterstützt der Verein „Sanktionsfrei e. V.“ Bürgergeld-Beziehende mit einem besonderen Weihnachtszuschuss. Die Aktion sieht vor, 150 Euro an Haushalte zu verschenken, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Diese Unterstützung erfolgt anrechnungsfrei und soll den Betroffenen ermöglichen, die Weihnachtszeit trotz finanzieller Engpässe ein wenig sorgenfreier zu gestalten.
Seit der Einführung der Hartz-Gesetze im Jahr 2005 gibt es keine staatliche Unterstützung mehr für Weihnachtsausgaben. Zuvor war ein Weihnachtszuschuss Teil der Sozialhilfe. Der Wegfall dieser zusätzlichen Leistung trifft besonders Familien, die ohnehin Mühe haben, ihre alltäglichen Ausgaben zu decken. Rund 1,9 Millionen Kinder leben in Deutschland in Bedarfsgemeinschaften, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Für viele dieser Kinder bleibt die Vorweihnachtszeit eine Zeit des Verzichts.
So funktioniert die Weihnachtsaktion
Der Verein „Sanktionsfrei“ bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich für den Weihnachtsbonus anzumelden. Diese kann noch bis zum 11. Dezember 2024 über die Verlosungsplattform des Vereins erfolgen. Danach wird entschieden, welche Haushalte den Bonus erhalten. Jede Bedarfsgemeinschaft kann sich nur einmal anmelden, um Chancengleichheit zu gewährleisten.
Gemäß § 11a Absatz 4 SGB II wird der Weihnachtsbonus nicht als Einkommen angerechnet. Damit bleibt der Zuschuss vollständig bei den Betroffenen. Sollte es dennoch zu Problemen mit dem Jobcenter kommen, bietet der Verein Unterstützung an, einschließlich eines Nachweises über die Gemeinnützigkeit und anwaltlicher Hilfe.
Die Aktion wird durch Spenden ermöglicht. Der Verein ruft daher dazu auf, die Initiative zu unterstützen. Je mehr Spenden eingehen, desto mehr Familien können vom Weihnachtsbonus profitieren. Spenden können über die Website des Vereins getätigt werden, wobei der Verwendungszweck „Weihnachten“ angegeben werden sollte.
Die Initiative von „Sanktionsfrei“ bietet dringend benötigte Unterstützung für Bürgergeld-Beziehende in einer finanziell belastenden Zeit. Mit 150 Euro Weihnachtsbonus können Familien kleine Freuden in der Vorweihnachtszeit ermöglichen – eine wichtige Geste der Solidarität inmitten anhaltender sozialer Herausforderungen.
"Kürzung" statt Erhöhung ab 2025
Ab Januar 2025 wird sich für BezieherInnen des Bürgergeldes in Deutschland zudem einiges ändern. Die Regelsätze werden nicht erhöht, wodurch es real zu einer "Kürzung" kommen wird. Das liegt daran, dass die Inflation die Preise und Lebenshaltungskosten weiter steigen lassen wird. So verlieren Bürgergeld-Bezieher ab kommendem Jahr an Kaufkraft. Eine Erhöhung soll erst wieder ab 2026 geplant sein. Die derzeitige Höhe des Bürgergeldes kann mit dem Bürgergeld-Rechner für 2024 und 2025 berechnet werden.
Die neuen Bürgergeld-Auszahlungstermine für 2025 findet man ebenfalls hier auf Finanz.de.
Mehr Informationen: Bürgergeld