Steuerliche Entlastungen in Kraft: Wer profitiert & was ab jetzt gilt
Seit 01. Januar 2025 sind neue Steuerentlastungen in Kraft, die die Netto-Einkommen erhöhen und Menschen in Deutschland entlasten sollen. Gleichzeitig steigen aber auch die Krankenkassenbeiträge und Pflegeversicherung an. Was nun gilt und wie viel es bringt, findet man hier auf Finanz.de.
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Das Jahr 2025 bringt viele steuerliche Erleichterungen und Neuregelungen für viele Arbeitnehmer und Rentner. Höhere Freibeträge und gestiegene Einkommensgrenzen sorgen für ein Plus im Geldbeutel, doch steigende Sozialversicherungsbeiträge belasten wiederum andere.
Ein Überblick über die neuen steuerlichen Regelungen für 2025 findet man hier auf Finanz.de.
Steuerentlastungen: So wirken sie sich auf die Netto-Einkommen aus
Der Grundfreibetrag steigt ab 01. Januar 2025 um 300 Euro auf 12.084 Euro. Zuletzt wurde er im Dezember rückwirkend für 2024 auf 11.784 Euro erhöht. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Gleichzeitig verschieben sich die Grenzen der Steuerstufen. Die Reichensteuer, mit einem Steuersatz von 45 Prozent, greift 2025 erst ab einem jährlichen Einkommen von 277.826 Euro. Auch der Solidaritätszuschlag wird erst ab einem Einkommen von 19.950 Euro fällig – ein Plus von mehr als 1000 Euro im Vergleich zum Vorjahr.
Der Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf 6.672 Euro erhöht. Für Eltern mit einem gemeinsamen Einkommen über 80.000 Euro pro Jahr (40.000 Euro bei Alleinerziehenden) wird der Freibetrag statt des Kindergelds angerechnet. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für die Familie günstiger ist.
So sieht die Einkommensteuertabelle 2025 aus:
Einkommen (2024) | Einkommen (2025) * | Steuersatz (2024) | Steuersatz (2025) |
---|---|---|---|
bis 11.784 Euro ** | bis 12.084 Euro | 0% | 0% |
bis 17.005 Euro | bis 17.430 Euro | 14 - 24% | 14 - 24% |
bis 66.760 Euro | bis 68.430 Euro | 24 - 42% | 24 - 42% |
bis 277.825 Euro | bis 277.825 Euro | 42% | 42% |
ab 277.826 Euro | ab 277.826 Euro | 45% | 45% |
* Geplante Steuerentlastung ab 2025 - Beschluss noch ausständig.
** Seit 01. Dezember 2024 rückwirkend für das Kalenderjahr. Zuvor 11.604 Euro.
Die Höhe des Einkommens in 2025 kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.de berechnet werden.
Steuerklassen und Einkommensteuererklärung
Von den steuerlichen Entlastungen profitiert man einerseits unterjährig bereits bei der Gehaltsauszahlung, andererseits jedoch auch aufgrund der gewählten Lohnsteuerklasse bei der Steuererklärung im Folgejahr rückwirkend. Ab Januar 2025 kann etwa die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 durchgeführt werden, um sich die zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuholen.
Welche Lohnsteuerklasse (1 bis 6) dabei die beste ist, hängt von den individuellen Lebensumständen und der Einkommenssituation ab. So nutzen Alleinstehende etwa die Steuerklasse 1, Alleinerzieher die Klasse 2 und Paare meist die Klasse 4. Weitere Details zu den Steuerklassen und welche Vorteile sie bieten, findet man unter anderem auch hier online zum Nachlesen.
Zur Einreichung und Durchführung der Steuererklärung kann man entweder direkt das Elster-Portal verwenden oder auf eine Steuer-App zurückgreifen. Zu den beliebtesten Apps zählen etwa Taxefy, Taxfix oder die Wiso-Steuersoftware.
Steigende Sozialversicherungsbeiträge
Trotz steuerlicher Entlastungen müssen viele ab 01. Januar 2025 auch höhere Sozialabgaben in Kauf nehmen: Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung steigt etwa auf 8.050 Euro. Die Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung wird um 334 Euro angehoben. Der Pflegeversicherungsbeitrag erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent; Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozent. Der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse steigt im Schnitt von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent.
Eine Tabelle der neuen Beträge und Grenzwerte findet man hier:
Sozialversicherungsbeiträge 2025 und 2024
Beitrag | 2025 | 2024 |
---|---|---|
Krankenversicherung | 14,60% (je 7,30%*) | 14,60% (je 7,30%*) |
Zuschlag zur Krankenversicherung |
2,50% | 1,70% |
Pflegeversicherung | 3,60% (je 1,80%*) | 3,40% (je 1,70%*) |
Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung |
0,60% | 0,60% |
Rentenversicherung | 18,60% (je 9,30%*) | 18,60% (je 9,30%*) |
Arbeitslosenversicherung | 2,60% (je 1,30%*) | 2,60% (je 1,30%*) |
Beitragsbemessungsgrenze 2025 und 2024
Beitragsbemessungsgrenze | 2025 | 2024 |
---|---|---|
Renten- und Arbeitslosenversicherung Alte Bundesländer |
8.050,00 Euro | 7.550,00 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung Neue Bundesländer |
8.050,00 Euro | 7.450,00 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | 5.512,50 Euro | 5.175,00 Euro |
Auswirkungen auf das Netto-Einkommen
Ein Single ohne Kinder mit einem Brutto-Monats Gehalt von 3.000 Euro profitiert leicht: Ihm bleiben 2025 monatlich 2.027,50 Euro netto, ein Plus von 1,50 Euro im Vergleich zu 2024. Mit einem Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse, die Beiträge unter zwei Prozent hält, könnten es sogar 2.033 Euro netto werden. Ein Elternteil mit einem Bruttogehalt von 5.000 Euro und zwei Kindern unter 25 Jahren behält 2025 netto 3.088 Euro, drei Euro mehr als 2024. Ein Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse würde hier ebenfalls knapp acht Euro zusätzlich bringen.
Nicht alle profitieren von den Änderungen. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbunds wird ein Single mit einem Monatsbrutto von 5.500 Euro 2025 netto fast 20 Euro weniger haben. Höhere Sozialversicherungsbeiträge neutralisieren hier die Steuererleichterungen.
Die Steueränderungen 2025 bieten vor allem mittleren Einkommen Entlastungen. Höhere Sozialversicherungsabgaben belasten jedoch besonders höhere Einkommen. Wer auf Krankenkassenwechsel oder Steueroptimierung achtet, kann sich in vielen Fällen dennoch ein Plus sichern.
Die Höhe des neuen Netto-Einkommens nach der Steuerentlastung kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.de berechnet werden.
Quelle und weitere Infos: bundesfinanzministerium.de
Mehr Informationen: Einkommensteuer