Extra-Geld zum Bürgergeld in 2025: Diese Leistungen gibt es

Neben dem Bürgergeld kann man auch 2025 noch weitere Leistungen beim Jobcenter beantragen. Wie hoch die Bezüge heuer ausfallen und was zu tun ist, findet man hier auf Finanz.de.

02.01.2025, 10:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro
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Der Regelsatz des Bürgergelds für Alleinstehende und Alleinerziehende bleibt 2025 bei 563 Euro. Doch dieser Betrag ist nur die Basis – Bürgergeld-Bezieher haben Anspruch auf zahlreiche zusätzliche Leistungen, die zur Sicherung der Grundversorgung beitragen.

Warum das für viele Menschen eigentlich eine Kürzung des Bezugs ist, hat Finanz.de bereits berichtet. Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten verliert der Regelsatz gegenüber dem Vorjahr an Kaufkraft.

Wann das Bürgergeld 2025 ausgezahlt wird findet man hier auf Finanz.de. Einen Bürgergeld-Rechner kann man online verwenden, um die Höhe der Bezüge zu errechnen.

Zusätzliche Leistungen beim Bürgergeld

Über den Regelsatz hinaus können Bürgergeld-Empfänger verschiedene finanzielle Unterstützungen erhalten. Diese Extras umfassen vor allem die Kosten der Unterkunft und Heizkosten sowie individuelle Mehr- und Sonderbedarfe.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Die Übernahme der Miet- und Heizkosten ist die wichtigste Zusatzleistung zum Bürgergeld. Das Jobcenter übernimmt in der Regel die vollen Kosten, solange diese als angemessen gelten. Maßstab für die Angemessenheit ist der lokale Mietspiegel. Entscheidend ist der Mietpreis, weniger die Größe der Wohnung. Im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs wird die Angemessenheit der Miete nicht überprüft – dies wird als Karenzzeit bezeichnet. Die Heizkosten müssen jedoch von Beginn an angemessen sein.

Mehrbedarfe – Finanzielle Unterstützung bei besonderen Umständen

Mehrbedarfe sind zusätzliche Leistungen, die bei speziellen Lebenssituationen gezahlt werden. Dazu gehören unter anderem: Schwangerschaftsmehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche Mehrbedarf für Alleinerziehende, je nach Anzahl und Alter der Kinder Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bei bestimmten Krankheiten Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Sonderbedarfe – Einmalige Unterstützungen

Sonderbedarfe decken einmalige Ausgaben ab, die in besonderen Situationen entstehen. Hierzu zählen: Kosten für die Erstausstattung einer Wohnung (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte) Erstausstattung bei Geburt eines Kindes Kosten für Reparaturen oder spezielle Anschaffungen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig sind

Weiterbildung und Bürgergeld-Bonus

Das Bürgergeld soll auch Anreize zur Weiterbildung und Qualifikation bieten. Dafür gibt es zwei spezielle Prämien: Bürgergeld-Bonus: 75 Euro monatlich für die Teilnahme an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen Weiterbildungsgeld: 150 Euro pro Monat für berufsabschlussbezogene Weiterbildungen und Berufsausbildungen

Zusätzliche Leistungen für besondere Personengruppen

Neben den allgemeinen Leistungen gibt es spezielle Unterstützungen für: Menschen mit Behinderungen (z. B. für barrierefreie Wohnungen) Ältere Menschen, die in größeren Wohnungen leben und nicht umziehen können Pflegebedürftige Bürgergeld-Bezieher, deren Unterkunfts- und Heizkosten höher ausfallen können

Antragstellung und Formulare

Alle zusätzlichen Leistungen müssen beim Jobcenter beantragt werden. Die Antragsformulare sind direkt vor Ort erhältlich oder können online von der Website der Bundesagentur für Arbeit heruntergeladen werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

Der Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt 563 Euro im Jahr 2025. Miet- und Heizkosten werden in der Regel vollständig übernommen. Mehrbedarfe und Sonderbedarfe bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung bei besonderen Lebenssituationen. Weiterbildungs- und Ausbildungsprämien ergänzen das Bürgergeld und fördern Qualifikationen. Anträge auf Zusatzleistungen müssen rechtzeitig und formlos beim Jobcenter gestellt werden. Bürgergeld ist mehr als nur der monatliche Regelsatz – es umfasst ein breites Spektrum an Hilfen, die den Alltag vieler Menschen erheblich erleichtern.

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News in Finanzen
aktualisiert: 02.01.2025, 10:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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