Familie, Kinder, Pflege & Co.: Diese finanziellen Änderungen gelten ab jetzt
Im Jahr 2025 gibt es viele Neuerungen und finanzielle Verbesserungen für Familien, Kinder und Pflegebedürftige. Das betrifft nicht nur die Erhöhung der Kindergrundsicherung - vormals "Kindergeld". Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
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Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen, die Familien, Kinder und den Pflegebereich finanziell entlasten und unterstützen sollen. Von erhöhtem Kindergeld über Verbesserungen in der Kinderbetreuung bis hin zu neuen Kompetenzen für Pflegekräfte – die Neuerungen sind vielfältig und gezielt auf verschiedene Bedürfnisse abgestimmt.
Erhöhung des Kindergelds und Kinder-Sofortzuschlags
Ab Januar 2025 steigt das Kindergeld um 5 Euro auf 255 Euro pro Monat und Kind. Auch der Kinder-Sofortzuschlag, der Familien mit Bürgergeld oder Kinderzuschlag (KiZ) zugutekommt, wird von 20 auf 25 Euro monatlich erhöht. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags beläuft sich 2025 auf 297 Euro pro Monat. Diese Erhöhungen sollen besonders Familien mit geringem Einkommen entlasten.
Wie hoch das Kindergeld bzw. die Kindergrundsicherung ausfällt, kann mit dem Kindergeld-Rechner auf Finanz.de berechnet werden. Alle Auszahlungstermine für 2025 findet man ebenfalls hier online in einer Tabelle.
Mindestunterhalt und Unterhaltsvorschuss steigen
Der Mindestunterhalt für Kinder wird ebenfalls angehoben. In Kombination mit dem erhöhten Kindergeld ergibt sich ein Plus beim Unterhaltsvorschuss. Die neuen Beträge ab dem 1. Januar 2025 sind:
- 482 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren
- 554 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren
- 649 Euro für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren
Neue Düsseldorfer-Tabelle für Unterhaltszahlungen
Die neue Düsseldorfer-Tabelle für 2025 zeigt, wie hoch die Unterhaltszahlungen pro Kind und Alter im heurigen Jahr ausfallen:
Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen |
0-5 Jahre |
6-11 Jahre |
12-17 Jahre |
ab 18 Jahren |
% | Bedarfskontrollbetrag |
---|---|---|---|---|---|---|
bis 2.100 € | 482 € | 554 € | 649 € | 693 € | 100 | 1.200/ 1.450 € |
2.101 - 2.500 € | 507 € | 582 € | 682 € | 728 € | 105 | 1.750 € |
2.501 - 2.900 € | 531 € | 610 € | 714 € | 763 € | 110 | 1.850 € |
2.901 - 3.300 € | 555 € | 638 € | 747 € | 797 € | 115 | 1.950 € |
3.301 - 3.700 € | 579 € | 665 € | 779 € | 832 € | 120 | 2.050 € |
3.701 - 4.100 € | 617 € | 710 € | 831 € | 888 € | 128 | 2.150 € |
4.101 - 4.500 € | 656 € | 754 € | 883 € | 943 € | 136 | 2.250 € |
4.501 - 4.900 € | 695 € | 798 € | 935 € | 998 € | 144 | 2.350 € |
4.901 - 5.300 € | 733 € | 843 € | 987 € | 1.054 € | 152 | 2.450 € |
5.301 - 5.700 € | 772 € | 887 € | 1.039 € | 1.109 € | 160 | 2.550 € |
5.701 - 6.400 € | 810 € | 931 € | 1.091 € | 1.165 € | 168 | 2.850 € |
6.401 - 7.200 € | 849 € | 976 € | 1.143 € | 1.220 € | 176 | 3.250 € |
7.201 - 8.200 € | 887 € | 1.020 € | 1.195 € | 1.276 € | 184 | 3.750 € |
8.201 - 9.700 € | 926 € | 1.064 € | 1.247 € | 1.331 € | 192 | 4.350 € |
9.701 - 11.200 € | 964 € | 1.108 € | 1.298 € | 1.386 € | 200 | 5.050 € |
Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2025, olg-duesseldorf.nrw.de
Verbesserung der Kinderbetreuung durch das KiTa-Qualitätsgesetz
Das weiterentwickelte KiTa-Qualitätsgesetz soll die frühkindliche Bildung und Betreuung in Deutschland verbessern. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das stärker auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist. Wichtige Maßnahmen: Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels: Mehr Personal in Kitas soll eine individuellere Betreuung ermöglichen. Förderung von Fachkräften: Der Bund stellt den Ländern 2025 und 2026 jeweils rund 2 Milliarden Euro bereit, um Fachkräfte zu gewinnen und die Betreuungsqualität zu steigern.
Erleichterung beim Elterngeld für Selbstständige
Selbstständige profitieren ab 2025 von vereinfachten Regelungen beim Elterngeld. Die Antragstellung wird transparenter und weniger bürokratisch. Besonders vorteilhaft: Elternzeit-Anträge können künftig per E-Mail gestellt werden. Eine schriftliche Einreichung ist nicht mehr erforderlich.
Neue Kompetenzen für Pflegekräfte und bessere Entlohnung
Pflegeschülerinnen und -schüler, die nach dem Pflegeberufegesetz ausgebildet werden, dürfen ab 2025 bestimmte heilkundliche Aufgaben übernehmen, die bisher Ärzten vorbehalten waren. Dazu gehören:
- Behandlung von Diabetes-Patienten
- Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden
- Betreuung und Unterstützung von Demenzerkrankten
Die Erweiterung der Kompetenzen soll dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenwirken. Mit mehr Verantwortung kommt auch eine bessere Entlohnung, wodurch die Attraktivität des Pflegeberufs weiter gesteigert werden soll.
2025 bringt also zahlreiche finanzielle und strukturelle Verbesserungen, die Familien und Pflegekräften zugutekommen. Höhere Leistungen für Kinder, bessere Betreuungsangebote und eine attraktivere Pflegeausbildung sind zentrale Bausteine, die gesellschaftlich und individuell positive Effekte haben dürften.
Mehr Informationen: Kindergeld