Rente & Steuern in 2025: Rentenbezugsmitteilung kommt bald

Viele Rentnerinnen und Rentner erhalten in den kommenden Wochen Post von der Deutschen Rentenversicherung. Diese stellen die sogenannte Rentenbezugsmitteilung bis Ende Februar zu. Worauf zu achten ist und weitere Details findet man hier auf Finanz.de.

22.01.2025, 10:15 Uhr, von (Finanzen)
Rente
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rente
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Im Jahr 2025 erhalten Millionen Rentner von der Deutschen Rentenversicherung die sogenannte Rentenbezugsmitteilung. Dieses Dokument wird bis Ende Februar an die Wohn- oder Meldeadresse verschickt und spielt eine wichtige Rolle bei der Steuererklärung. Es dient dazu, die steuerrelevanten Werte der Rente auszuweisen und die Erstellung der Steuerformulare zu erleichtern, insbesondere der Anlage R und der Anlage Vorsorgeaufwand.

Automatische Übermittlung und Nutzung der Rentenbezugsmitteilung

Seit 2021 werden die Daten der Rentenbezugsmitteilung automatisch bis Ende Februar an das Finanzamt übermittelt. Das vereinfacht den Prozess für Rentner erheblich, insbesondere für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Wer bisher keine Steuererklärung abgeben musste, sollte prüfen, ob durch die Rentenanpassung im Vorjahr eine Steuerpflicht entstanden ist. Für viele Rentner, die erstmals in die Besteuerung rutschen, stellt die Mitteilung eine wichtige Übersicht dar.

Die Rentenbezugsmitteilung wird jährlich an Rentner verschickt, die diese bereits erhalten haben. Wer sie bisher noch nicht erhalten hat, kann das Dokument über das Online-Portal der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Es ist nicht mit der Renteninformation zu verwechseln, die Versicherte ab dem 55. Lebensjahr erhalten.

Steuerpflicht durch Rentenanpassungen

Mit der Rentenanpassung im Juli 2024 könnten viele Rentner erstmals steuerpflichtig werden. Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner wird 2025 um rund 73.000 steigen, sodass insgesamt etwa 6,578 Millionen Rentner steuerpflichtig sein werden. Entscheidend für die Steuerpflicht ist, ob die steuerpflichtige Rente den Grundfreibetrag von 12.096 Euro (im Jahr 2025) übersteigt.

Rentner, die 2025 in den Ruhestand gehen, müssen 83,5 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Die verbleibenden 16,5 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei. Dieser Freibetrag wird individuell festgelegt und bleibt für den Rentenbezieher während der gesamten Rentenbezugsdauer konstant.

Ab Juli wird die Rente zudem generell erhöht werden. Die voraussichtliche Höhe nach der Rentenerhöhung kann mit dem Rentenrechner für 2025 auf Finanz.de in brutto und netto berechnet werden. Die neuen steuerlichen Entlastungen werden ebenfalls berücksichtigt.

Fristen für die Steuererklärung

Für die Steuererklärung des Jahres 2024 gilt eine Frist bis zum 31. Juli 2025, wenn sie eigenständig erstellt wird. Bei der Unterstützung durch einen Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist in der Regel bis zum 30. April 2026. Die Einhaltung dieser Fristen ist wichtig, um Verspätungszuschläge oder andere Sanktionen zu vermeiden.

Die Rentenbezugsmitteilung ist ein zentrales Dokument für Rentner, insbesondere im Hinblick auf die Steuerpflicht. Sie hilft, die notwendigen Angaben für die Steuererklärung zu prüfen und einzutragen. Mit der Rentenanpassung und den steigenden Steuerpflichten wird sie für immer mehr Rentner relevant. Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig informieren und gegebenenfalls Unterstützung durch Steuerberater in Anspruch nehmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

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aktualisiert: 22.01.2025, 10:15 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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