Abzug von Kindergeld - Das ist beim Bürgergeld jetzt zu beachten
Wer die neue Kindergrundsicherung bzw. das Kindergeld bekommt und gleichzeitig Bürgergeld bezieht, muss mit einer Anrechnung auf den Auszahlungsbetrag rechnen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
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Das Bürgergeld soll eine Grundsicherung bieten, doch bei der Anrechnung des Kindergelds ergeben sich oft komplexe Wechselwirkungen. Besonders Eltern, die beide Leistungen beziehen, sind von den Regelungen betroffen. Im Folgenden wird erläutert, wie sich das Kindergeld auf das Bürgergeld auswirkt und welche Besonderheiten dabei gelten.
Die Regelsätze für das Bürgergeld werden je nach Lebenssituation und Alter gestaffelt:
- Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 Euro pro Monat
- Volljährige Partner: 506 Euro pro Person
- Unter-25-Jährige im elterlichen Haushalt: 451 Euro
- Kinder 14–17 Jahre: 471 Euro
- Kinder 6–13 Jahre: 390 Euro
- Kinder unter 6 Jahren: 357 Euro
Zusätzlich können Bürgergeld-Bezieher Mehrbedarfe beantragen, etwa für Alleinerziehende, deren Unterstützung sich je nach Anzahl und Alter der Kinder erhöht.
Das Kindergeld bzw. die Kindergrundsicherung von aktuell 255 Euro pro Kind und Monat wird als vorrangige Leistung betrachtet. Das bedeutet, dass es als Einkommen des Kindes gewertet wird und direkt auf das Bürgergeld angerechnet wird, da beide Leistungen den gleichen Bedarf des Kindes abdecken sollen. Dies gilt unabhängig vom Alter des Kindes.
Sonderregelungen beim Kindergeld
In bestimmten Fällen kann das Kindergeld anders behandelt werden:
- Kind lebt nicht mehr im Haushalt der Eltern: Das Kindergeld wird als Einkommen der Eltern betrachtet, es sei denn, nachweislich wird es direkt an das Kind weitergeleitet.
- Einkommen des Kindes: Hat ein Kind eigene Einkünfte, etwa durch eine Ausbildung, wird dieser Betrag nach Abzug eines ausbildungsbedingten Mehrbedarfs von 100 Euro auf den Bedarf angerechnet. Übriges Kindergeld wird dann als Einkommen des kindergeldberechtigten Elternteils gewertet.
Volljährige Kinder, die weiterhin zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern gehören, unterliegen denselben Anrechnungsregeln. Das Kindergeld wird auch hier vollständig als Einkommen angerechnet, sofern keine anderen besonderen Regelungen greifen.
Die Anrechnung des Kindergelds auf das Bürgergeld kann die finanzielle Gesamtsituation von Eltern spürbar beeinflussen. Während das Kindergeld grundsätzlich eine Entlastung darstellt, verringert es oft die Bürgergeld-Zahlungen in gleicher Höhe. Dies führt dazu, dass das Kindergeld in vielen Fällen keinen echten Mehrwert bietet, sondern lediglich eine Verrechnung darstellt. Nur in Ausnahmefällen, wie bei separaten Einkünften des Kindes oder speziellen Bedarfskonstellationen, kann ein Teil des Kindergelds für die Eltern oder das Kind selbst zusätzlich verfügbar sein.
Mehr Informationen: Bürgergeld
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