Neue Regelungen: Diese Entlastungen gibt es für Steuerzahler & Verbraucher
Durch die neuen Regelungen sollen Steuerzahler und Verbraucher finanziell entlastet werden. Von Steuerfreibeträgen über Kindergeldanpassungen bis hin zu Änderungen im Bankwesen - ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen findet man hier auf Finanz.de.
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Das Jahr 2025 bringt für viele Verbraucher finanzielle Entlastungen. Während sich Steuerzahler, Familien und Rentner über mehr Geld freuen können, profitieren Bankkunden von sichereren und günstigeren Überweisungen. Wer Anspruch auf eine der neuen Regelungen hat, sollte sich frühzeitig informieren, um alle Vorteile optimal zu nutzen
Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags
Der steuerliche Grundfreibetrag wurde 2025 auf 12.096 Euro angehoben – ein Plus von 312 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Für verheiratete Paare gilt weiterhin der doppelte Betrag von 24.192 Euro. Dies bedeutet, dass ein Alleinstehender mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro nur auf die 7.904 Euro über dem Grundfreibetrag Steuern zahlt, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt.
Zusätzlich wurde auch der Kinderfreibetrag angehoben: 3.336 Euro für Alleinerziehende und 6.672 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
Mehr Kindergeld und Kinderzuschlag
Zum 1. Januar 2025 wurde das Kindergeld um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat und Kind erhöht. Für Familien mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, zusätzlich den Kinderzuschlag (KiZ) zu beantragen. Dieser kann bis zu 297 Euro pro Monat und Kind betragen – die genaue Höhe ist abhängig vom Einkommen der Eltern.
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SEPA-Echtzeitüberweisungen nun kostenfrei
Eine bedeutende Neuerung im Bankensektor: SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) sind nun fester Bestandteil jedes Girokontos und dürfen nicht teurer als eine normale Überweisung sein. Diese Änderung sorgt für schnellere Geldtransfers innerhalb von Sekunden.
Zudem wird es bis Ende des Jahres eine Empfängerüberprüfung bei Überweisungen geben. Diese Neuerung soll Irrtümer und Betrugsversuche minimieren, indem Bankkunden vor der Zahlungsfreigabe überprüfen können, ob IBAN und Name des Zahlungsempfängers übereinstimmen.
Höhere Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Rentner mit einer Erwerbsminderungsrente dürfen ab Januar 2025 mehr hinzuverdienen:
- Voll erwerbsgeminderte Rentner können bis zu 19.661 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
- Teilweise erwerbsgeminderte Rentner haben eine Hinzuverdienstgrenze von 39.322 Euro jährlich.
Diese Regelung soll Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen mehr finanzielle Flexibilität ermöglichen.
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Mehr Informationen: Grundfreibetrag
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