Kürzungen beim Bürgergeld 2025 - Diesen Menschen drohen Leistungsminderungen
Im Jahr 2025 könnten neue Regelungen für Bürgergeld-Sanktionen und damit verbundenen Leistungsminderungen bzw. Kürzungen kommen. Was geplant ist und zukünftig gelten soll, findet man hier auf Finanz.de.

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Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 eine Verschärfung der Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger beschlossen. Wer Arbeitsangebote ablehnt oder sich nicht an die Vorgaben des Jobcenters hält, muss mit drastischen Kürzungen der Leistungen rechnen.
Ziel der neuen Regelungen ist es, Bürgergeld-Beziehende stärker zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu motivieren und die wirtschaftliche Eigenverantwortung zu fördern.
Leistungskürzungen bei Arbeitsverweigerung und Meldeversäumnissen
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Sanktionen, die Bürgergeld-Empfängern drohen, wenn sie eine zumutbare Arbeit, einen Ausbildungsplatz oder eine Eingliederungsmaßnahme ablehnen, ohne einen nachvollziehbaren Grund zu nennen. In solchen Fällen wird die finanzielle Unterstützung für drei Monate um 30 Prozent gekürzt.
Auch Meldeversäumnisse werden strenger geahndet. Wer auf ein Schreiben des Jobcenters nicht reagiert oder einen Termin nicht wahrnimmt, verliert für einen Monat 30 Prozent des Bürgergeldes. Alleinstehende, die normalerweise 563 Euro pro Monat erhalten, bekommen dann nur noch 394 Euro.
Ein weiteres Ziel der neuen Regelungen ist es, Schwarzarbeit stärker zu bekämpfen. Bürgergeld-Bezieher, die unerlaubt nebenbei arbeiten und weiterhin Sozialleistungen beziehen, werden künftig sanktioniert. Die konkrete Höhe der Kürzungen gibt die Bundesregierung jedoch nicht an. Zusätzlich sollen solche Fälle verstärkt an die Zollverwaltung gemeldet werden, um illegale Beschäftigung zu unterbinden.
Bis Ende 2024 waren die Sanktionen für Pflichtverstöße milder. Bei der ersten Pflichtverletzung wurde das Bürgergeld lediglich um zehn Prozent für einen Monat gekürzt. Erst bei wiederholten Verstößen kam es zu stärkeren Abzügen. Mit den neuen Regelungen erfolgt die Sanktionierung deutlich schneller und härter.
Verschärfte Zumutbarkeitsregeln für Arbeitsangebote
Auch die Definition einer zumutbaren Erwerbstätigkeit wurde angepasst. Bürgergeld-Bezieher müssen jetzt längere Arbeitswege akzeptieren. Wer eine Arbeitsstelle mit einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden annimmt, muss eine Pendelzeit von insgesamt drei Stunden pro Tag in Kauf nehmen. Bei einer Beschäftigung mit weniger als sechs Stunden Arbeitszeit gelten nun zweieinhalb Stunden Pendelzeit als zumutbar.
Reduzierung der Karenzzeit für Schonvermögen
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform ist die Verkürzung der Karenzzeit für das Schonvermögen. Bis Ende 2024 durften Bürgergeld-Empfänger ein Jahr lang Sozialleistungen beziehen, ohne auf ihr Erspartes zurückgreifen zu müssen.
Seit Januar 2025 beträgt diese Frist nur noch sechs Monate. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Betroffene ihr Vermögen zur Deckung des Lebensunterhalts verwenden, bevor sie weiterhin Bürgergeld beziehen können.
Monatliche Meldepflicht für Bürgergeld-Empfänger
Zusätzlich wird eine neue Verpflichtung eingeführt: Bürgergeld-Bezieher müssen sich nun einmal im Monat persönlich beim Jobcenter melden. Ziel ist es, eine engere Zusammenarbeit mit den Arbeitsvermittlern sicherzustellen und sicherzugehen, dass Empfänger aktiv an Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt teilnehmen.
Die neuen Regelungen für 2025 verschärfen die Bedingungen für den Bezug von Bürgergeld erheblich. Leistungskürzungen greifen nun schneller, Arbeitsangebote mit längeren Pendelzeiten müssen akzeptiert werden, und die Möglichkeit, Ersparnisse zu behalten, ist zeitlich begrenzter. Durch die Einführung einer monatlichen Meldepflicht wird zudem eine engere Kontrolle über die Empfänger aufgebaut. Diese Maßnahmen sollen die Eigenverantwortung stärken und die Integration in den Arbeitsmarkt fördern.

Mehr Informationen: Bürgergeld
