Ab jetzt: Neue Bonuszahlungen & Extra-Leistungen beim Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht, kann zusätzlich zum Regelsatz auch von diversen Boni und Zusatzleistungen profitieren. Welche das im Jahr 2025 sind und wer Anspruch darauf hat, findet man hier auf Finanz.de.

06.03.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro
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Das Bürgergeld bietet nicht nur finanzielle Grundsicherung, sondern auch eine Vielzahl an Zusatzleistungen, die Betroffenen helfen, den Alltag besser zu bewältigen. Neben dem monatlichen Regelsatz gibt es verschiedene Vergünstigungen und Unterstützungsmaßnahmen, die viele Empfänger nicht kennen. Dazu gehören unter anderem Befreiungen von Rundfunkgebühren, vergünstigte Fahrkarten und finanzielle Hilfen für Bildung und Teilhabe.

Hier findet man eine Übersicht der Zusatzleistungen und Boni, auf die viele Bürgergeld-BezieherInnen jetzt Anspruch haben können, wie auch die Plattform buergergeld.org berichtet hat.

Finanzielle Basis: Regelsatz und weitere Leistungen

Der Bürgergeld-Regelsatz deckt allgemeine Ausgaben für den täglichen Bedarf ab. Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU), sofern diese als angemessen gelten. Für besondere Lebenssituationen gibt es die Möglichkeit, einen Mehrbedarf zu beantragen, etwa für Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden übernommen.

Befreiung von Rundfunkgebühren und Zuzahlungen zur Krankenversicherung

Empfänger von Bürgergeld können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Der Antrag muss bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt gestellt werden. Zudem gibt es eine Regelung zur Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung: Wer im laufenden Jahr Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent des Regelsatzes geleistet hat, kann sich für den Rest des Jahres von weiteren Kosten befreien lassen. Für chronisch Kranke reduziert sich dieser Betrag auf ein Prozent.

Bildung und Teilhabe für Kinder von Bürgergeld-Empfängern

Kinder aus Familien, die Bürgergeld beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Diese decken unter anderem Kosten für Schulmaterial, Klassenfahrten, Schulausflüge und Nachhilfe. Der Schulbedarf wird pauschal zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres ausgezahlt.

Regionale Vergünstigungen für Bürgergeld-Bezieher

Viele Städte und Gemeinden bieten zusätzliche Vergünstigungen in den Bereichen Mobilität, Kultur und Freizeit an. Diese Angebote sind jedoch nicht bundesweit einheitlich geregelt, sodass eine individuelle Nachfrage bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erforderlich ist.

Einige Städte übernehmen die Kosten für Verhütungsmittel, darunter Berlin und Hannover. Andere Kommunen bieten Ermäßigungen auf öffentliche Verkehrsmittel an. In Berlin gibt es beispielsweise ein Sozialticket für weniger als zehn Euro, das ausschließlich im Nahverkehr der Stadt gilt. Ähnliche Angebote gibt es in anderen Städten, sodass es sich lohnt, vor Ort nachzufragen.

Vergünstigter Zugang zu Kultur und Freizeitangeboten

Viele öffentliche Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Volkshochschulen bieten Bürgergeld-Empfängern kostenlosen oder vergünstigten Zugang. Der Bürgergeldbescheid dient als Nachweis für die Ermäßigungen. Auch städtische Schwimmbäder gewähren oft Rabatte für Bedürftige.

Lebensmittelhilfe durch die Tafeln

In nahezu jeder Stadt gibt es sogenannte Tafeln, die überschüssige Lebensmittel kostenlos oder zu stark reduzierten Preisen an Bedürftige abgeben. Die Lebensmittel stammen meist aus Spenden und helfen dabei, die Grundversorgung für Bürgergeld-Bezieher sicherzustellen.

Neben dem Regelsatz gibt es zahlreiche Zusatzleistungen, die Bürgergeld-Empfänger entlasten können. Dazu zählen finanzielle Hilfen für Bildung, ermäßigte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr sowie Vergünstigungen bei kulturellen und sozialen Angeboten. Da viele dieser Leistungen regional geregelt sind, lohnt es sich, direkt bei der Stadtverwaltung nach möglichen Vergünstigungen zu fragen.

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News in Finanzen
aktualisiert: 06.03.2025, 13:21 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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