Doppelte Rentenerhöhung kommt - Höhere Zuschläge für viele Rentner
Ab Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Die gesetzliche Rente wird um 3,74 Prozent erhöht werden. Viele Rentner profitieren jedoch zudem von einer zweiten Erhöhung. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

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Jedes Jahr erhalten ab Juli Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland eine Erhöhung ihrer gesetzlichen Rente. 2025 steigt die Rente um 3,74 Prozent – doch für rund drei Millionen Menschen bringt dieser Stichtag eine zusätzliche Verbesserung, wie u.a. die Plattform gegen-hartz.de berichtet.
Zusätzlicher Rentenzuschlag für frühere Erwerbsminderungsrentner
Die zweite Erhöhung betrifft Personen, die zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beantragt haben oder später aus dieser in eine reguläre Altersrente übergegangen sind. Diese Gruppe erhält neben der jährlichen Rentenanpassung einen zusätzlichen Rentenzuschlag, der mit der allgemeinen Rentenerhöhung ebenfalls steigt.
Seit dem 2014 wird dieser Zuschlag nach § 307j SGB VI gezahlt. Er wurde eingeführt, um ältere Erwerbsminderungsrentner finanziell besserzustellen, da spätere Rentenreformen vorteilhaftere Berechnungen eingeführt haben. Die Regelung gleicht diese Unterschiede teilweise aus.
Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sowohl die reguläre Rente als auch der Rentenzuschlag im Juli steigen. Die Zahlung erfolgt derzeit in zwei Schritten:
- Die reguläre Rente wird wie gewohnt zum Monatsbeginn ausgezahlt.
- Der Rentenzuschlag folgt separat zwischen dem 10. und 20. Tag des Monats.
Dadurch erhalten die Betroffenen zwei Erhöhungen im selben Monat, was sich spürbar im Einkommen bemerkbar macht.
Neue Regelung ab Dezember 2025
Bis Ende November bleibt die bisherige Aufteilung in zwei Überweisungen bestehen. Doch ab Dezember 2025 wird die Berechnung angepasst:
- Der Rentenzuschlag wird in die Hauptzahlung der Rente integriert.
- Es gibt künftig nur noch eine einzige Rentenzahlung, die beide Beträge zusammenfasst.
Die Deutsche Rentenversicherung wird alle Berechnungen neu durchführen und entsprechende Bescheide verschicken. Durch die Zusammenlegung steigt der Rentenbetrag sichtbar an, doch die gesonderte Überweisung entfällt.
Diese Anpassung betrifft Personen, die ihre Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 beantragt haben oder aus einer EM-Rente in die reguläre Altersrente gewechselt sind. Wer zu dieser Gruppe gehört, kann seine Rentenbescheide prüfen oder sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Bis zur offiziellen Verkündung der Rentenanpassung 2025 bleibt Zeit, um sich mit den eigenen Unterlagen vertraut zu machen. Wer unsicher ist, ob er Anspruch auf den Rentenzuschlag hat oder wie sich die Änderungen konkret auswirken, kann eine individuelle Beratung bei der Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
Die Rentenanpassung 2025 wird im Frühjahr offiziell bekannt gegeben. Sobald die finalen Werte feststehen, werden die neuen Berechnungen umgesetzt und entsprechende Bescheide an die Rentnerinnen und Rentner versandt.

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