Neue Pläne: Vereinfachung bei Wohngeld & Kinderzuschlag soll kommen
In Zukunft sollen die Anträge für Wohngeld und Kinderzuschlag deutlich vereinfacht werden. Das soll im Sondierungspapier von SPD und CDU festgehalten worden sein. Was sich ändern soll, findet man hier auf Finanz.de.

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Der Kinderzuschlag und das Wohngeld sollen Familien mit geringem Einkommen finanziell entlasten. Bisher müssen beide Leistungen separat beantragt werden, was den bürokratischen Aufwand erheblich erhöht. Eine mögliche neue Regierung aus CDU und SPD plant, dieses Verfahren zu vereinfachen. Zukünftig soll nur noch ein Antrag erforderlich sein, sodass automatisch geprüft wird, ob Anspruch auf eine oder beide Leistungen besteht. Das berichten mehrere Medien, darunter auch die Plattform buerger-geld.org.
Was sich in Zukunft ändern soll, findet man jetzt hier auf Finanz.de.
Kinderzuschlag als Ergänzung zum Einkommen
Der Kinderzuschlag wird von der Familienkasse der Agentur für Arbeit ausgezahlt. Anspruch darauf haben Familien, deren Einkommen nicht ausreicht, um die vollständige finanzielle Versorgung der Kinder zu gewährleisten, sodass ohne diese Unterstützung Bürgergeld (ehemals Hartz IV) oder Grundsicherung erforderlich wäre. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern sowie der Kinder ab.
Wer Kinderzuschlag erhält, profitiert zusätzlich von weiteren Vergünstigungen, etwa einer Befreiung von den KiTa-Gebühren sowie einem Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen.
Verknüpfung von Kinderzuschlag und Wohngeld
Ein wichtiger Aspekt bei der Berechnung des Kinderzuschlags ist, dass durch diese Leistung zusammen mit Wohngeld die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II (Bürgergeld) vermieden werden muss. Falls das Einkommen der Familie mit diesen beiden Leistungen dennoch nicht ausreicht, um über die Bürgergeld-Grenze zu kommen, besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag.
Hier greift jedoch eine Toleranzgrenze von 100 Euro: Familien, deren Gesamteinkommen inklusive Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld höchstens 100 Euro unter der Bürgergeld-Grenze liegt, können dennoch einen Anspruch auf den Kinderzuschlag haben.
Damit die Familienkasse den Anspruch korrekt berechnen kann, sind Nachweise über die Höhe des Wohngelds erforderlich. Dies kann entweder durch einen Wohngeldbescheid oder eine Probeberechnung der Wohngeldstelle geschehen.
Geplante Reform: Ein Antrag für beide Leistungen
Laut Sondierungspapier von CDU und SPD könnte künftig ein einziger Antrag für den Kinderzuschlag automatisch auch den Wohngeldanspruch prüfen. Damit würden Familien schneller und unbürokratischer an die ihnen zustehenden Leistungen gelangen. Falls diese Reform umgesetzt wird, könnte das Verfahren erheblich vereinfacht und die finanzielle Unterstützung gezielter an die betroffenen Familien ausgezahlt werden.
Die Umsetzung der Reform hängt von den Koalitionsverhandlungen ab. Sollte das Vorhaben in Gesetzesform gegossen werden, wäre dies eine bedeutende Erleichterung für einkommensschwache Familien in Deutschland.
Mehr Informationen: Wohngeld
