Bürgergeld-Reform geplant: Neue Berechnung, Sanktionen & Co. - das soll sich ändern

Das Bürgergeld soll neu geregelt bzw. abgeschafft werden. Neue Pläne sehen etwa härtere Sanktionen, den Vermittlungsvorrang und eine neue Berechnungsmethode des Regelsatzes vor. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

28.03.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Die künftige Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD plant tiefgreifende Veränderungen beim Bürgergeld. Nach den bisherigen Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen zeichnet sich eine umfassende Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende ab.

Dabei sollen nicht nur der Name „Bürgergeld“ durch eine neue Bezeichnung ersetzt, sondern auch zentrale Elemente des Fördersystems überarbeitet werden, wie u.a. der Münchner Merkur berichtet.

Verschärfte Sanktionen geplant

Zentrale Neuerung ist die stärkere Betonung des „Forderns“. So sollen künftig verschärfte Sanktionen greifen – bis hin zur vollständigen Streichung des Regelsatzes bei wiederholter Arbeitsverweigerung. Zwar wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, das 2019 eine Obergrenze für Sanktionen festgelegt hatte, dennoch ist ein deutlich schärferer Kurs erkennbar.

Laut Verhandlungsergebnis ist vorgesehen, dass bei mehrfacher Ablehnung zumutbarer Arbeitsangebote künftig der gesamte Regelsatz entzogen werden kann. Miete und Heizkosten bleiben jedoch weiterhin gesichert.

Definition von „Arbeitsverweigerung“ bleibt vage

Unklar ist bislang, wie genau Arbeitsverweigerung definiert werden soll. Schon unter den bisherigen Regelungen war die Anwendung solcher Sanktionen rechtlich anspruchsvoll, weshalb sie nur selten zur Anwendung kamen. Im Jahr 2024 machten diese Sanktionen nur etwa ein Prozent der Bürgergeld-Beziehenden aus.

Rückkehr des Vermittlungsvorrangs und mehr Eigenverantwortung

Künftig soll wieder der sogenannte Vermittlungsvorrang gelten. Statt längerer Qualifikationsmaßnahmen soll die schnelle Integration in den Arbeitsmarkt Vorrang haben. Bürgergeld-Empfänger sollen verpflichtet werden, sich aktiv um eine Beschäftigung zu bemühen. Die Jobcenter werden verpflichtet, jedem Leistungsbeziehenden ein individuelles Unterstützungsangebot zu unterbreiten, das Beratung und Vermittlung umfasst.

Änderungen bei der Berechnung und Vermögensprüfung

Ein weiterer Aspekt der geplanten Reform ist die Rückkehr zur alten Berechnungsformel für den Regelsatz. Damit wird die aktuell stärker inflationsorientierte Anpassung rückgängig gemacht. Die Erhöhungen der vergangenen Jahre, die unter anderem zu einem Plus von 25 Prozent geführt hatten, hatten für Kritik gesorgt.

Zudem soll die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen entfallen. Leistungsbezieher mit nennenswerten Rücklagen sollen diese künftig von Beginn an einsetzen müssen. Auch bei den Wohnkosten ist ein Wegfall der Karenzzeit vorgesehen, wenn die Mietkosten als „unverhältnismäßig hoch“ gelten – eine Definition, die bislang offen bleibt und von den Kommunen weiter konkretisiert werden muss.

Datenabgleich zur Vermeidung von Sozialleistungsmissbrauch

Schließlich soll der Austausch von Daten zwischen Sozialbehörden, Finanzämtern und Sicherheitsbehörden intensiviert werden. Ziel ist eine wirksamere Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll soll gestärkt werden.

Kontrolle und Gegenleistung“

Mit den geplanten Maßnahmen verschiebt sich die Grundausrichtung der Grundsicherung wieder stärker in Richtung Kontrolle und Gegenleistung. Der sozialstaatliche Gedanke bleibt erhalten, rückt aber in eine Balance, bei der Eigenverantwortung und Pflicht zur Arbeitsaufnahme deutlich mehr Gewicht erhalten sollen. Ob und wie schnell die geplanten Änderungen umgesetzt werden, hängt vom weiteren Verlauf der Koalitionsverhandlungen und der finalen Ausarbeitung gesetzlicher Regelungen ab.

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aktualisiert: 28.03.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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