Rückerstattung von Pflegebeiträgen - Hunderte Euro für Rentner möglich

Viele Rentnerinnen und Rentner könnten von Rückerstattungen ihrer Pflegeversicherungsbeiträge profitieren. Wer davon betroffen ist und was man machen muss, findet man hier auf Finanz.de.

03.04.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Rente
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Seit Juli 2023 gelten neue Regelungen für die Pflegeversicherung, die insbesondere Eltern von Kindern unter 25 Jahren zugutekommen. Diese Änderungen betreffen jedoch nicht alle Rentnerinnen und Rentner gleichermaßen.

Während Kinderlose einen höheren Beitragssatz zahlen müssen, profitieren Eltern von Beitragsabschlägen, wenn sie Kinder betreuen, die noch nicht 25 Jahre alt sind. Doch viele Rentnerinnen und Rentner sind sich der neuen Regelungen nicht bewusst oder haben keine entsprechenden Nachweise eingereicht. Das berichtet u.a. die Plattform gegen-hartz.de.

Welche Änderungen gelten seit Juli 2023?

Die Pflegeversicherungsbeiträge werden seit Juli 2023 abhängig von der Kinderanzahl gestaffelt. Kinderlose Rentnerinnen und Rentner zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, während Eltern von Beitragsabschlägen profitieren. So können sie einen Beitrag von bis zu 1,0 Prozentpunkten weniger zahlen, je nach Anzahl der unter 25 Jahre alten Kinder. Doch von dieser Entlastung profitieren nur Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Wer kann von den neuen Regelungen profitieren?

Für Rentner, die noch Kinder unter 25 Jahren betreuen, gibt es eine finanzielle Entlastung, die nun sogar rückwirkend nachgezahlt wird. Viele Rentner, die diese Regelung noch nicht nutzen, könnten von einer erheblichen Rückzahlung profitieren.

Allerdings betrifft dies nur eine vergleichsweise kleine Gruppe, da viele Rentner schon erwachsene Kinder haben. Wer jedoch noch ein Kind unter 25 Jahren hat, kann nun eine Erstattung von zu viel gezahlten Beiträgen erwarten – in einigen Fällen sogar mehrere Hundert Euro.

Der Weg zur Erstattung der Beiträge

Um von dieser Regelung zu profitieren, müssen Rentner den Nachweis erbringen, dass sie mindestens ein Kind unter 25 Jahren haben. Da die Deutsche Rentenversicherung diese Daten nicht automatisch erhält, müssen Rentner selbst tätig werden. Sie müssen Kopien von Dokumenten wie Geburtsurkunden oder anderen amtlichen Nachweisen einreichen, um ihre Elternschaft zu bestätigen.

Erst dann kann die Rentenversicherung die Pflegeversicherungsbeiträge korrekt anpassen und die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten.

Wann erfolgt die Erstattung?

Die Deutsche Rentenversicherung benötigt die relevanten Daten vom Bundeszentralamt für Steuern, bevor die Beiträge rückwirkend angepasst werden können. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die erforderlichen Informationen vorliegen, wird die Rentenversicherung die Pflegeversicherungsbeiträge für 2023 und 2024 berechnen und die Erstattung voraussichtlich im Frühjahr 2025 vornehmen.

Was Rentner jetzt machen sollten

Wer von dieser Regelung profitieren möchte, sollte sicherstellen, dass alle notwendigen Nachweise schnellstmöglich bei der Rentenversicherung eingereicht werden. Eine Verzögerung bei der Datenübermittlung oder bei der Einreichung der erforderlichen Dokumente könnte dazu führen, dass der Zuschlag fälschlicherweise weiterhin abgezogen wird. Durch eine zügige Reaktion können Rentner unnötige Kosten vermeiden und die Erstattung rechtzeitig erhalten.

Die Anpassung der Pflegeversicherungsbeiträge könnte insbesondere für Rentner, die auf ihre Ausgaben achten müssen, eine wichtige finanzielle Entlastung darstellen. Wer sich unsicher ist, ob er von der Regelung betroffen ist, sollte sich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung informieren und die erforderlichen Dokumente einreichen.

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aktualisiert: 03.04.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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