Einigung fix: Änderungen bei Rente & neue Mütterrente kommen
Die beiden Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD haben sich auf Änderungen bei der Rente geeinigt. Das geht aus dem Koalitionspapier hervor. Zudem soll es noch Anpassungen bei der neuen Mütterrente geben. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

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Die neue Bundesregierung aus Union und SPD steht in den Startlöchern. Mit dem nun vorgestellten Koalitionsvertrag kündigen sich weitreichende Änderungen für die Rentenpolitik an. Neben der Absicherung des Rentenniveaus und neuen steuerlichen Vorteilen für Erwerbstätige im Alter betrifft ein zentrales Vorhaben die sogenannte Mütterrente. Das berichten mehrere Medien, darunter auch der Münchner Merkur.
Rentenniveau bleibt stabil – Arbeiten im Alter wird attraktiver
Ziel der schwarz-roten Koalition ist es, das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent zu halten. Zur Finanzierung sollen Steuermittel herangezogen werden. Zudem wird das Konzept der Aktivrente umgesetzt.
Wer nach Erreichen des regulären Renteneintrittsalters weiterarbeitet, darf künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Damit sollen finanzielle Anreize gesetzt werden, länger im Berufsleben zu bleiben und gleichzeitig die Rentenversicherung zu entlasten.
Drei Rentenpunkte pro Kind: Die neue Mütterrente kommt
Auch bei der Mütter Rente gibt es eine zentrale Neuerung. Künftig sollen alle Mütter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten – unabhängig davon, ob das Kind vor oder nach 1992 geboren wurde. Bisher erhielten Eltern von vor 1992 geborenen Kindern nur 2,5 Rentenpunkte, während für später geborene Kinder drei Punkte angerechnet wurden. Diese Änderung stellt eine Angleichung und Ausweitung der Anerkennung von Erziehungszeiten dar. Durchgesetzt hatte sich dabei insbesondere die CSU, die die Reform schon vor der Bundestagswahl 2025 gefordert hatte.
Ein Rentenpunkt entspricht ab dem 1. Juli 2025 einem Wert von 40,79 Euro im Monat, sodass sich die monatlichen Rentenansprüche durch die neue Regelung erhöhen können.
Kein Vorteil bei Grundsicherung im Alter
Von der Erhöhung profitieren jedoch nicht alle gleichermaßen. Rund 300.000 Rentnerinnen und Rentner, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen, werden durch die höhere Mütterrente finanziell kaum entlastet. Grund: Die zusätzlichen Rentenansprüche werden auf die Grundsicherung angerechnet. Ein Euro mehr Mütterrente führt zu einem Euro weniger Grundsicherung. Das verfügbare Einkommen bleibt dadurch gleich.
Kritik an der Finanzierung der Reform
Die geplante Reform stößt auf Kritik – insbesondere wegen der Kosten von rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, nannte die Maßnahme im März eine „teure Umverteilung“. Aus ihrer Sicht fehle im Koalitionsvertrag eine konkrete Finanzierungsstrategie.
SPD und Union betonen hingegen, dass die Mütterrente künftig aus Steuermitteln finanziert werden soll, da sie als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtet wird.
Ausblick
Mit der beschlossenen Reform der Mütterrente rückt die Gleichstellung von Elternzeiten ein Stück näher. Die geplanten Maßnahmen sorgen allerdings für eine ungleiche Wirkung – vor allem dort, wo Grundsicherung bezogen wird. Wie stark sich die Reformen in der Praxis auswirken, wird sich spätestens nach Inkrafttreten im Juli 2025 zeigen. Klar ist: Die Rentenpolitik bleibt auch unter der neuen Regierung ein zentrales und umstrittenes Thema.
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