Mit wenigen Klicks: Mehr als 700 Euro extra für Arbeitnehmer möglich
ArbeitnehmerInnen können sich mit wenigen Klicks bzw. einem Kreuz bei der Steuererklärung mehr als 700 Euro zusätzlich an Steuergutschrift holen. Was zu tun ist, findet man hier auf Finanz.de.

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Für viele Beschäftigte ist die Steuererklärung eher lästige Pflicht als spannender Vorteil. Doch mit dem richtigen Haken an der richtigen Stelle kann sich das Ganze durchaus lohnen – insbesondere, wenn vermögenswirksame Leistungen (VL) und die Arbeitnehmersparzulage berücksichtigt werden.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
VL sind freiwillige Geldleistungen des Arbeitgebers, die direkt in eine Sparform wie etwa einen Bausparvertrag, Fondssparplan oder zur Tilgung eines Baukredits investiert werden. Sie können auch aus dem eigenen Gehalt finanziert werden, wenn der Arbeitgeber keine oder nur eine geringe Unterstützung zahlt. Die Laufzeiten betragen in der Regel sieben Jahre, mit sechs Jahren Einzahlung und einem Ruhejahr.
Arbeitnehmersparzulage: Eine staatliche Zusatzförderung
Wird das Einkommen nicht überschritten – für Ledige 40.000 Euro, für Verheiratete 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen – kommt die Arbeitnehmersparzulage ins Spiel. Sie beträgt:
- 20 Prozent auf bis zu 400 Euro pro Jahr bei Fondssparplänen (max. 80 Euro jährlich)
- 9 Prozent auf bis zu 470 Euro pro Jahr bei Bausparverträgen oder Baukredittilgung (max. 43 Euro jährlich)
Beide Förderarten lassen sich parallel nutzen – möglich sind somit bis zu 123 Euro jährlich, für Ehepaare 246 Euro. Die Auszahlung erfolgt allerdings nicht sofort, sondern nach einer Sperrfrist von sieben Jahren.
Der entscheidende Haken in der Steuererklärung
Die Voraussetzung für die Förderung ist simpel, wird aber oft übersehen: In der Steuererklärung muss das Feld „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ angekreuzt werden. Nur dann prüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für die Zulage erfüllt sind.
Beispielhafte Ersparnis
Wer sechs Jahre lang regelmäßig VL in einen förderfähigen Sparvertrag einzahlt, kann am Ende der Laufzeit auf eine Gesamtsumme von bis zu 738 Euro an staatlicher Unterstützung kommen – ohne einen zusätzlichen Cent vom eigenen Konto.
Die Auszahlung der Sparzulage erfolgt nach Ablauf der Bindungsfrist, sofern das Geld tatsächlich wie vorgesehen verwendet wurde. Frühzeitige Kündigungen oder Zweckänderungen können zum Verlust der Förderung führen.
Mit wenig Aufwand lässt sich durch VL und einen einfachen Haken in der Steuererklärung ein solides Sparpolster aufbauen – ein staatlicher Zuschuss, den viele Arbeitnehmer unnötig verschenken. Wer die Einkommensgrenzen einhält und die Sparform klug wählt, profitiert langfristig ohne großes Risiko.

Mehr Informationen: Steuererklärung
