Mehr Entlastung ab Juli: Pflegende Rentner profitieren deutlich

Ab Juli 2025 kommt die nächste Stufe des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG). Das bringt für Rentner, die Angehörige pflegen, zusätzliche Entlastungn. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

23.04.2025, 13:00 Uhr, von (Finanzen)
Pflege
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Pflege
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Ab dem 1. Juli 2025 bringt die zweite Stufe des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) spürbare Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentner, die Angehörige mit Pflegegrad 2 bis 5 betreuen. Die neuen Regelungen bieten mehr Flexibilität, zusätzliche Erholungsmöglichkeiten und Vorteile bei der Rentenversicherung. Das berichtet die Plattform gegen-hartz.de.

Einheitliches Entlastungsbudget ersetzt alte Regelungen

Bislang mussten pflegende Angehörige zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege unterscheiden – inklusive separater Anträge und Budgets. Ab Mitte 2025 wird daraus ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro, der flexibel für verschiedene Entlastungsleistungen genutzt werden kann.

Ob für stundenweise Hilfe im Alltag oder mehrere Tage Auszeit – die Mittel können bedarfsgerecht eingesetzt werden, ohne dass komplizierte Regelungen zur Mittelübertragung greifen.

Verlängerte Auszeiten und schnellere Inanspruchnahme

Die Verhinderungspflege kann künftig bis zu 56 Tage im Jahr genutzt werden, statt wie bisher 42 Tage. Gleichzeitig entfällt die bisher notwendige Wartezeit von sechs Monaten, bevor die Leistung erstmalig beantragt werden konnte. Ab dem Zeitpunkt der Feststellung eines Pflegegrades kann die Ersatzpflege nun sofort organisiert werden.

Praxisbeispiel: Entlastung im Alltag

Die Neuregelung ist besonders alltagstauglich bei wechselnden Belastungssituationen. Wer etwa einen dementen Angehörigen betreut, kann künftig flexibel zwischen verschiedenen Unterstützungsangeboten wählen, ohne sich Gedanken über formale Grenzen der Leistungsarten machen zu müssen. Die Pflegeversicherung erstattet nachgewiesene Kosten, das halbe Pflegegeld wird weiterhin bis zu acht Wochen lang gezahlt.

Rentenbeiträge für pflegende Ruheständler

Pflegende Rentner können auch weiterhin ihre eigene Altersvorsorge verbessern. Voraussetzung ist, dass der Pflegegrad mindestens 2 beträgt und die Pflege mindestens zehn Wochenstunden an zwei Tagen pro Woche umfasst. Die Pflegekasse zahlt in diesem Fall Beiträge zur Rentenversicherung – je nach Pflegeumfang entspricht das einem fiktiven Bruttoeinkommen von rund 700 bis 3.800 Euro im Monat.

Dadurch kann der Rentenanspruch pro Monat Pflegezeit um bis zu 35 Euro steigen. Wer nebenbei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, muss selbst keine Beiträge zahlen.

Versicherungsrechtlicher Trick: Teilrente statt Vollrente

Wer das Rentenalter erreicht hat, kann sich durch den Bezug einer Teil Rente von 99,99 Prozent weiterhin als versicherungspflichtig einstufen lassen. Das ermöglicht es der Pflegekasse, weiter Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten. Nach Beendigung der Pflegezeit wird die Rente entsprechend erhöht. Wichtig ist, dass der Antrag auf Teilrente rechtzeitig vor dem Wechsel in die Vollrente gestellt wird.

Was zu beachten ist

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollten frühzeitig mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen, insbesondere wenn Entlastungsangebote oder Ersatzpflege geplant sind. Auch wenn die Wartezeit entfällt, benötigen viele Pflegedienste eine gewisse Vorlaufzeit. Eine frühzeitige Absprache sichert die Erstattung und Planungssicherheit.

Zudem lohnt es sich, die neuen Regelungen auch dann zu nutzen, wenn bisher keine Fremdhilfe in Anspruch genommen wurde. Studien zeigen, dass regelmäßige Pausen die Belastung der pflegenden Angehörigen deutlich senken und die Pflegequalität langfristig steigern.

Die neuen Regelungen erleichtern nicht nur organisatorische Prozesse, sondern bieten auch echte Entlastung im Alltag – sowohl emotional als auch finanziell. Pflegende Rentnerinnen und Rentner können dadurch mit mehr Sicherheit und Flexibilität planen.

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News in Finanzen
aktualisiert: 23.04.2025, 13:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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