Bürgergeld: So hoch liegt die Auszahlung ab 2025
Im Jahr 2024 und auch 2025 wird ein Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro pro Monat ausgezahlt. Je nach Situation bzw. Haushaltsgröße unterscheidet sich die Höhe der monatlichen Beträge. Der neue Rechner zeigt nun, wie viel Bürgergeld man bekommt. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Staatliche Sozialleistungen, wie das Bürgergeld oder die Sozialhilfe, dienen dazu, in Notsituationen ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Die monatlichen Beträge, die zur Deckung des Grundbedarfs einer Person oder eines Haushalts dienen, werden als Regelbedarfsstufen bezeichnet. Diese Stufen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Nun wurde dem Bundeskabinett die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgelegt.
Zum 1. Januar 2025 bleiben die Regelsätze für Sozialhilfe und Bürgergeld unverändert. So erhalten alleinstehende Personen weiterhin 563 Euro monatlich. Im Jahr zuvor waren die Regelsätze um etwa zwölf Prozent erhöht worden. Rechnerisch hätten die Leistungen ab 2025 sinken müssen, doch durch die sogenannte Besitzschutzregelung bleibt das bisherige Niveau erhalten.
Da die Inflation gesunken ist, hätte der Fortschreibungsmechanismus eigentlich eine Senkung der Regelsätze ergeben. Für Alleinstehende hätte sich rechnerisch ein Betrag von 539 Euro ergeben, was unter dem derzeitigen Satz von 563 Euro liegt, der seit dem 1. Januar 2024 gilt. Die Höhe des Bürgergeldes kann mit dem Rechner auf Finanz.de berechnet werden.
Dank der Besitzschutzregelung gemäß §28a Absatz 5 SGB XII können die Regelbedarfe jedoch nicht unter den aktuellen Betrag sinken. Das bedeutet, dass einmal festgesetzte Beträge in den Folgejahren nicht verringert werden dürfen. Daher erhalten alleinstehende Bürgergeld-Bezieher auch im Jahr 2025 weiterhin 563 Euro pro Monat.
Einen Bürgergeld-Rechner für 2024 und 2025 findet man hier auf Finanz.de.
Höhe des Bürgergeldes ab 2025
Der Regelsatz für das Bürgergeld liegt 2024 und somit auch ab 2025 bei 563 Euro pro Monat. Er bleibt also unverändert. Alleinstehende Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld erhalten damit insgesamt einen um 61 Euro höheren Betrag als im Jahr 2023. Im Vorjahr lag der Regelsatz noch bei einer Höhe von 502 Euro monatlich für alleinstehende Erwachsene. Die exakte Höhe des Bürgergeld-Satzes hängt immer von der persönlichen Lebenssituation des Antragstellers ab.
Auch für das Jahr 2026 ist nach derzeitigen Prognosen eine Nullrunde denkbar. Hier könnte abermals die Besitzschutzregelung greifen und eine Senkung der Beträge verhindern.
Monatliche Beträge 2024 & 2025:
- 563 Euro für Alleinstehende
- 506 Euro für Paare je Partner
- 451 Euro für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
- 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
- 357 Euro für Kinder unter sechs Jahren
Je nach Alter der Kinder wird die Höhe des Regelbedarfs gestaffelt angehoben.
Auszahlungstermine 2025
Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt monatlich zum Ende des Vormonats und muss jeweils bis zum ersten Werktag des neuen Monats auf dem Konto sein. Diese erfolg entweder als Kontoüberweisung oder per Scheck vom Jobcenter. Alle Bürgergeld-Auszahlungstermine für 2024 und 2025 findet man hier auf Finanz.de.
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