Bürgergeld im November: Wann die nächste Auszahlung kommt
Mehr als 5,5 Millionen Menschen beziehen in Deutschland Bürgergeld. Sie warten nun schon auf die monatliche Auszahlung. Wann das Geld für November am Konto landet, findet man hier auf Finanz.de.
Im Jahr 2024 bezogen laut statista bislang rund 5,52 Millionen Menschen in Deutschland Bürgergeld. Davon sind 1,52 Millionen nicht erwerbsfähige Personen erfasst. Viele von ihnen warten bereits auf die nächste Bürgergeld-Auszahlung für November 2024. Wann das Geld jetzt aufs Konto überwiesen wird, findet man hier auf Finanz.de.
Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld erhalten die Auszahlung zum Monatsende im jeweiligen Anspruchsmonat. Für den November kommt es konkret also am 29. November 2024, da der 30. in diesem Jahr ein Samstag ist. Spätestens bis 01. Dezember 2024 muss das Geld ausbezahlt sein.
Tabelle zeigt Auszahlungstermine
An diesen Tagen kommt jetzt das Geld aufs Konto:
Auszahlungstermine im November 2024
Kategorie | Termin |
---|---|
Kindergeld-Endziffer 0 | 06.11.2024 (Mittwoch) |
Kindergeld-Endziffer 1 | 07.11.2024 (Donnerstag) |
Kindergeld-Endziffer 2 | 08.11.2024 (Freitag) |
Kindergeld-Endziffer 3 | 11.11.2024 (Montag) |
Kindergeld-Endziffer 4 | 12.11.2024 (Dienstag) |
Kindergeld-Endziffer 5 | 13.11.2024 (Mittwoch) |
Kindergeld-Endziffer 6 | 14.11.2024 (Donnerstag) |
Kindergeld-Endziffer 7 | 18.11.2024 (Montag) |
Kindergeld-Endziffer 8 | 19.11.2024 (Dienstag) |
Kindergeld-Endziffer 9 | 20.11.2024 (Mittwoch) |
Alle Auszahlungstermine des Bürgergelds und wie hoch das Bürgergeld in 2024 und ab 2025 ausfällt, findet man hier auf Finanz.de. Der Bürgergeld-Rechner zeigt, mit wie viel man monatlich rechnen kann.
Das Bürgergeld kann in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden - etwa, wenn man leistungsberechtigt und erwerbsfähig ist. Weitere Voraussetzungen für einen Anspruch betreffen etwa den Wohnort, das Alter und die Arbeitsfähigkeit. Der aktuelle Regelsatz beträgt 563 Euro pro Monat. Der tatsächliche Regelsatz ist immer von den persönlichen Lebenssituationen abhängig:
- 563 Euro für Alleinstehende
- 506 Euro für Paare je Partner
- 451 Euro für nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern
- 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
- 390 Euro für Kinder von sechs bis 13 Jahren
- 357 Euro für Kinder unter sechs Jahren
Je nach Alter der Kinder wird die Höhe des Regelbedarfs gestaffelt angehoben.
Das Bürgergeld gilt seit 2023 als Ersatz für das Arbeitslosengeld 2 (ALG II) - auch als Hartz IV genannt. Das Arbeitslosengeld 1 (ALG I) gibt es ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin.
Mehr Informationen: Bürgergeld