Bis zu 840 Euro steuerfrei aufs Konto: Diese Menschen können profitieren

In Deutschland können sich viele Menschen noch eine steuerfreie Prämie bzw. Pauschale von bis zu 840 Euro holen. Wer darauf Anspruch hat und was zu tun ist, findet man hier auf Finanz.de.

28.02.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Ehrenamtliches Engagement spielt eine bedeutende Rolle in der Gesellschaft und fördert den sozialen Zusammenhalt. Um dieses Engagement attraktiver zu gestalten, gibt es in Deutschland die Möglichkeit, eine steuerfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 840 Euro pro Jahr zu erhalten.

Laut einer Erhebung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sind rund 40 Prozent der Bevölkerung ehrenamtlich tätig. Viele engagieren sich neben ihrer regulären Berufstätigkeit in Vereinen, kirchlichen Organisationen oder gemeinnützigen Einrichtungen. Dieses freiwillige Engagement ist eine tragende Säule für zahlreiche gesellschaftliche Bereiche, von Sport und Kultur bis hin zu sozialen und karitativen Aufgaben.

So funktioniert die Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale ermöglicht es, bis zu 840 Euro pro Jahr steuerfrei zu erhalten. Berechtigt sind Tätigkeiten in gemeinnützigen Vereinen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder kirchlichen Organisationen. Die steuerfreie Zahlung kann bis zu 70 Euro monatlich betragen, ohne dass Steuern oder Sozialabgaben anfallen – weder für die Helfer noch für die Organisation oder den Verein.

Die Höhe der Auszahlung hängt von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Einrichtung ab. Dabei ist eine Mitgliedschaft im Verein oder in der Organisation nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit nebenberuflich ausgeführt wird und den zeitlichen Rahmen von durchschnittlich 14 Stunden pro Woche nicht überschreitet.

Diese Tätigkeiten sind förderfähig

Die Ehrenamtspauschale gilt für zahlreiche gemeinnützige Tätigkeiten, darunter:

  • Kassierer in Vereinen
  • Jugendleiter oder Betreuer
  • Schatzmeister oder Gerätewart
  • Schiedsrichter im Amateurbereich
  • Fahrer für soziale Organisationen
  • Ordnungskräfte bei Veranstaltungen
  • Denkmalpfleger oder Tierschützer
  • Referenten für Öffentlichkeitsarbeit

Um die Ehrenamtspauschale in Anspruch zu nehmen, ist ein Nachweis erforderlich. In der Regel wird dies durch einen Vertrag mit dem Verein oder der Organisation dokumentiert. Dieser muss beim Finanzamt eingereicht werden, um den Steuerfreibetrag geltend zu machen.

Ein entscheidender Punkt ist, dass die Ehrenamtspauschale pro Person und nicht pro Tätigkeit gezahlt wird. Wer in mehreren Vereinen oder Organisationen ehrenamtlich aktiv ist, kann die Pauschale nur einmal beanspruchen.

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Die Ehrenamtspauschale soll nicht nur bestehende Ehrenamtliche entlasten, sondern auch neue Engagierte motivieren. Durch die steuerfreie Vergütung wird ehrenamtliches Engagement honoriert, ohne dass es den Charakter einer regulären Erwerbstätigkeit verliert.

Diese Regelung trägt dazu bei, dass Vereine und gemeinnützige Einrichtungen weiterhin auf die Unterstützung freiwilliger Helfer zählen können, die mit ihrem Einsatz das gesellschaftliche Leben bereichern

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aktualisiert: 28.02.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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