Weitere Entlastung kommt: Steuerliche Freibeträge steigen 2025 deutlich höher
Die Steuerfreibeträge werden ab kommendem Jahr deutlich höher ansteigen. Das bringt noch mehr steuerliche Entlastung für Menschen in Deutschland. Mit dem neuen Brutto-Netto-Rechner von Finanz.de kann die Höhe des Netto-Gehalts ab 2025 berechnet werden.
Die Ampel-Koalition hat es sich zum Ziel gesetzt, die sogenannte kalte Progression zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang plant Finanzminister Christian Lindner, die Steuerfreibeträge und das Kindergeld weiter anzuheben. Dies solle, nach seinen Angaben in Abstimmung mit den Koalitionspartnern, in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Laut einem Bericht plant Lindner, die Arbeitnehmer in den kommenden zwei Jahren stärker von der kalten Progression zu entlasten, als ursprünglich vorgesehen. Dies geht aus dem Steuerprogressionsbericht und dem Bericht zum Existenzminimum hervor, die Lindner an das Kabinett geschickt hat, wie die "Bild"-Zeitung berichtete.
Konkret soll der Grundfreibetrag zum Jahreswechsel um 312 Euro auf 12.096 Euro steigen. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 12.348 Euro vorgesehen. Der Kinderfreibetrag soll ebenfalls angepasst werden und um 60 Euro auf 6.672 Euro im Jahr 2025 und auf 6.828 Euro im Jahr 2026 steigen. Auch das Kindergeld wird laut Planungen ab 2025 zunächst um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat steigen und 2026 auf 259 Euro.
Die Höhe des Netto-Gehalts ab 2025 kann mit dem neuen Brutto-Netto-Rechner von Finanz.de berechnet werden.
Diese Erhöhungen beim Kindergeld und Kinderfreibetrag fallen stärker aus als ursprünglich geplant, insbesondere im Vergleich zur Nullrunde beim Bürgergeld im Jahr 2025. Finanzminister Lindner erklärte gegenüber der "Bild"-Zeitung, dass es „einen spürbaren Unterschied zwischen Arbeitseinkommen und Sozialleistung geben“ solle. Die Anpassungen bedeuten für eine Familie mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.000 Euro eine Entlastung von etwa 21 Euro im kommenden Jahr.
Kalte Progression entsteht, wenn Einkommens- oder Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, die Steuerbelastung jedoch aufgrund des gestiegenen nominalen Einkommens steigt. Das Bundesfinanzministerium erklärt, dass dies zu einer höheren steuerlichen Belastung führt, obwohl die tatsächliche Kaufkraft gleichbleibt. Verdient ein Steuerpflichtiger beispielsweise im Zuge einer Preissteigerung von zwei Prozent auch zwei Prozent mehr, müsste er trotz gleichbleibender wirtschaftlicher Lage mehr Steuern zahlen, da sein nominelles Einkommen gestiegen ist.
Mehr Informationen: Grundfreibetrag