Familien-Entlastung: Kindergeld und Kinderfreibetrag werden 2024 erhöht
Das Kindergeld wird in Deutschland erhöht. So gibt es monatlich bereits seit dem Vorjahr unabhängig von Anzahl und Alter der Kinder 250 Euro pro Monat. Für Familien mit geringem Einkommen wird ein Kinderzuschlag überwiesen. Auch die Kinderfreibeträge steigen 2024 an. Alle Details dazu findet man auf Finanz.de.
In Deutschland können Eltern entweder Kinderfreibeträge oder Kindergeld beanspruchen, aber nicht beides gleichzeitig. Bis 2022 wurde das Kindergeld je nach Kinderanzahl berechnet, nun gibt es pro Kind denselben Betrag monatlich aufs Konto.
Aufgrund von Inflation und der Energiekrise hat die Bundesregierung Entlastungspakete beschlossen. Deshalb gibt es ab 2023 für jedes Kind unabhängig von deren Anzahl einheitlich 250 Euro pro Monat. Dieser Betrag soll auch im Jahr 2024 beibehalten werden. Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es zusätzlich den Kinderzuschlag. Dieser steigt 2024 von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Kind und Monat.
Höhe des Kindergeldes 2024
Aktuell liegt die Höhe des Kindergeldes bei 250 Euro pro Monat (2024). In den vergangenen fünf Jahren ist der Betrag um 46 Euro angestiegen.
Seit dem Vorjahr wird das Geld unabhängig der Anzahl der Kinder in gleicher Höhe pro Kind ausbezahlt. Zuvor gab es für das erste und zweite Kind ein niedrigeres Kindergeld. Erst ab dem dritten Kind wurde der Betrag von 219 auf 225 Euro und ab dem vierten Kind auf 250 Euro erhöht.
Nun gibt es in Deutschland für jedes Kind 250 Euro pro Monat als Kindergeld – unabhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder.
Auch Kinderfreibeträge steuerlich geltend machen
In Deutschland gibt es Freibeträge für Kinder, um das Existenzminimum für Kinder steuerfrei zu stellen. Diese Freibeträge umfassen den Kinderfreibetrag und einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Eltern können entweder Kindergeld oder diese Freibeträge nutzen, nicht beides. Die günstigere Option wird automatisch bei der Einkommensteuererklärung geprüft.
Kinderfreibeträge gelten für Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr, einschließlich Pflege- und Adoptivkinder. Kinder unter 21, die nicht arbeiten und in Deutschland arbeitssuchend gemeldet sind, können auch berücksichtigt werden. Volljährige Kinder bis 25 profitieren vom Kinderfreibetrag, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen, auf einen Ausbildungsplatz warten, sich zwischen zwei Ausbildungen befinden, ein freiwilliges Jahr absolvieren oder als Entwicklungshelfer tätig sind.
Höhe der Kinderfreibeträge steigt
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Der Kinderfreibetrag beträgt für das Jahr 2023 pro Kind 6.024 Euro (3.012 Euro pro Elternteil). Für 2024 liegt der Betrag sogar bei 6.612 Euro (3.306 Euro pro Elternteil), ursprünglich waren nur 6.384 Euro vorgesehen. Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt 2023 bei 2.928 Euro (1.464 Euro pro Elternteil).
Für verheiratete Eltern, die zusammen veranlagt werden, beträgt die Entlastung 2023 insgesamt 8.952 Euro und könnte 2024 auf 9.540 Euro steigen, wenn die geplante Erhöhung umgesetzt wird. Bei getrennter Veranlagung halbiert sich der Freibetrag für jeden Elternteil.
Die Beträge für das Jahr 2023 können bei der Steuererklärung heuer rückwirkend geltend gemacht werden.
Mehr Informationen: Steuererklärung