Mehr als 280 Euro pro Monat - doch viele Rentner verzichten auf Freibetrag

Bei der Grundsicherung während der Rente gibt es in Deutschland einen Freibetrag von mehr als 280 Euro pro Monat - doch viele nutzen ihn nicht. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

05.04.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
Rente
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Rente
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Wer im Alter mit einer niedrigen Rente lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Grundsicherung. Ein entscheidender, aber häufig unbekannter Aspekt dabei ist der sogenannte Rentenfreibetrag – aktuell bis zu 281,50 Euro im Monat. Diese Summe wird beim Antrag auf Grundsicherung vom Einkommen abgezogen und kann darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe eine staatliche Unterstützung gezahlt wird.

Rentenfreibetrag bleibt oft ungenutzt

Seit der Einführung des Rentenfreibetrags im Jahr 2021 ging der Gesetzgeber davon aus, dass etwa 200.000 Rentnerinnen und Rentner davon profitieren könnten. Tatsächlich nutzen aber laut dem Informationsportal „Ihre Vorsorge“ nur rund 63.000 Menschen diese Möglichkeit. Der Grund dürfte in vielen Fällen Unwissenheit sein. Denn die Grundsicherung im Alter muss aktiv beantragt werden, der Freibetrag wird dabei nur berücksichtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzung: 33 Jahre Grundrentenzeiten

Wer mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten nachweisen kann, hat Anspruch auf den Freibetrag. Dazu zählen neben den klassischen Pflichtbeitragszeiten aus Erwerbstätigkeit auch Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes, Pflegezeiten von Angehörigen sowie Zeiten von Krankheit, Reha oder Ersatzzeiten wie Wehrdienst.

Beispielrechnung: Wann der Freibetrag hilft

Ein Rentner in München mit einer monatlichen Bruttorente von 1.800 Euro zahlt davon 220 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung, verbleiben 1.580 Euro netto. Davon gehen 835 Euro für Warmmiete ab – es bleiben 745 Euro für den Lebensunterhalt. Damit liegt der Rentner über der Regelbedarfsstufe von derzeit 563 Euro und hätte eigentlich keinen Anspruch auf Grundsicherung.

Kann dieser Rentner jedoch 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen, greift der Rentenfreibetrag. Vom Nettoeinkommen werden 281,50 Euro abgezogen, sodass nur noch 1.298,50 Euro zur Berechnung zählen. Nach Abzug der Miete bleiben 463,50 Euro – und damit liegt er nun 99,50 Euro unter dem Grundsicherungsbedarf. Die Differenz kann als Sozialleistung beantragt werden.

Antrag erforderlich – Auszahlung erfolgt nicht automatisch

Während der sogenannte Grundrentenzuschlag automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft und gezahlt wird, muss die Grundsicherung im Alter aktiv beantragt werden. Nur dann wird auch der Rentenfreibetrag berücksichtigt. Zudem darf das eigene Vermögen 10.000 Euro nicht übersteigen, um einen Anspruch zu haben.

Viel Potenzial für mehr Unterstützung

Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass Ende 2024 rund 739.000 Menschen in Deutschland Grundsicherung im Alter bezogen haben. Die tatsächliche Zahl der Berechtigten dürfte deutlich höher liegen – gerade, wenn man den Freibetrag berücksichtigt. Wer seine Unterlagen sorgfältig prüft und 33 Jahre rentenrechtlich relevante Zeiten nachweisen kann, sollte den Antrag stellen. Damit lässt sich oft ein Anspruch realisieren, der bislang ungenutzt geblieben ist.

Die Grundsicherung kann dabei helfen, die finanzielle Lücke zu schließen – vor allem für Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet, erzogen oder gepflegt haben, aber dennoch mit einer zu niedrigen Rente auskommen müssen.

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aktualisiert: 05.04.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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