Fast 300 Euro mehr - Monatlicher Rentenzuschlag wird bald ausgezahlt

In Deutschland erhalten bald 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen sogenannten Grundrentenzuschlag. Dieser bringt fast 300 Euro pro Monat mehr aufs Konto. Wer Anspruch darauf hat und wie die Auszahlung erfolgen wird, findet man hier auf Finanz.de.

18.04.2024, 16:13 Uhr, von (Finanzen)
Rentner
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Rentner

Vielen Rentnern steht schon bald eine finanzielle Entlastung bevor: Ein Zuschuss von bis zu 300 Euro, bekannt als "Grundrentenzuschlag", soll demnächst an Millionen von Rentnern in Deutschalnd ausgezahlt werden. Dieser Zuschlag soll als Teil mehrerer Maßnahmen die finanzielle Situation älterer Menschen verbessern. Profitieren sollen vor allem jene, die während ihres Arbeitslebens unterdurchschnittliche Einkommen bezogen haben.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) plant, Zuschüsse bis zu einer Höhe von 281,50 Euro monatlich zu gewähren. Es wird erwartet, dass etwa 1,1 Millionen Rentner von dieser Maßnahme profitieren werden. Der Grundrentenzuschlag wird individuell berechnet und richtet sich nach den Einkünften der Rentner während ihrer Erwerbsphase. Er soll sicherstellen, dass diejenigen, die lange Jahre zu niedrigen Gehältern gearbeitet haben, im Alter nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Auszahlung gemeinsam mit regulärer Rente

Die Auszahlung des Grundrentenzuschlags erfolgt zusammen mit der regulären Rente und basiert auf einer individuellen Einkommensprüfung. Seit dem 1. Januar 2021 ist das entsprechende Gesetz in Kraft, und die Rentenversicherung hat bereits mit den Auszahlungen begonnen.

Ein Beispiel veranschaulicht die Auswirkungen: Eine ehemalige Reinigungskraft, die 35 Jahre lang gearbeitet und durchschnittlich 0,72 Rentenpunkte pro Jahr erworben hat, wird nun einen monatlichen Grundrentenzuschlag von 92,12 Euro monatlich erhalten. Damit steigt ihre Gesamtrente auf 1.077,12 Euro pro Monat an.

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Anspruch auf Grundrente

Der Anspruch auf die Grundrente setzt voraus, dass mindestens 33 Jahre Pflichtbeiträge für versicherte Tätigkeiten, Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen geleistet wurden. Auch Zeiten des Krankengeld- oder Übergangsgeldbezugs sowie Beiträge von Selbstständigen zählen dazu. Nach 35 Beitragsjahren wird die volle Grundrente gewährt. Zeiten der Arbeitslosigkeit, Bildung oder freiwillige Beiträge werden nicht berücksichtigt.

Zudem müssen die Einkünfte während des gesamten Versicherungslebens zwischen 30 und 80 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten liegen. Mini-Jobber, die bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro durchschnittlich nur 0,13 Rentenpunkte sammeln, fallen somit oft unter die Bemessungsgrenze und sind von der Grundrente ausgeschlossen.

Ein weiteres Kriterium für den Erhalt des Zuschlags ist die Einkommensgrenze. Für Alleinstehende liegt der Freibetrag bei 1.250 Euro, für Ehepaare bei 1.950 Euro. Einkünfte, die diese Beträge übersteigen, führen zu einer Kürzung des Zuschlags um 60 Prozent. Ab einem Einkommen von 1.600 Euro für Alleinstehende bzw. 2.300 Euro für Ehepaare entfällt der Grundrentenzuschlag komplett.

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Mehr Informationen: Rentenauszahlung

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aktualisiert: 18.04.2024, 20:59 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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