Neue Grundsicherung statt Bürgergeld: Gericht stoppt Streichung der Leistungen

Derzeit liegen Pläne für eine neue Grundsicherung statt dem Bürgergeld auf dem Tisch. Darin finden sich neue Berechnungsmodelle und härtere Sanktionen. Eine totale Streichung der Bezüge dürfte rechtlich jedoch nicht umsetzbar sein. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

09.04.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Die geplante Abschaffung des Bürgergelds zugunsten einer neuen Grundsicherung bringt schärfere Sanktionen mit sich. CDU, CSU und SPD möchten die bisherigen Regelungen verschärfen, indem sie unter anderem eine vollständige Streichung der Leistungen für Menschen vorsehen, die mehrfach zumutbare Arbeit ablehnen. Doch ein aktueller Fall aus Karlsruhe zeigt, wie schwierig solche Maßnahmen rechtlich durchzusetzen sind, wie etwa Focus.de berichtet.

Finanz.de hat über die neuen Pläne zur Grundsicherung bzw. dem Ende des Bürgergelds bereits ausführlich berichtet.

Ziel: Mehr Druck auf Arbeitsuchende

In den laufenden Koalitionsverhandlungen setzen CDU und SPD auf ein System, das die Eigenverantwortung von Erwerbslosen stärker betont. Die Vermittlung in Arbeit soll oberste Priorität haben, Fortbildungen oder Qualifizierungen hingegen eine geringere Rolle spielen. Verstöße gegen Mitwirkungspflichten sollen künftig schneller und mit härteren Konsequenzen sanktioniert werden können.

Im Zentrum der Debatte steht dabei der sogenannte „Totalentzug“ – also die komplette Streichung des Bürgergeldes. Diese Maßnahme soll bei mehrfacher Arbeitsverweigerung greifen. Schon jetzt ist in Einzelfällen eine Kürzung der Leistungen möglich. Die vollständige Einstellung des Regelbedarfs stellt jedoch einen erheblichen Eingriff dar, der rechtlich kaum Bestand haben dürfte.

Verfassungsrechtliche Hürden bleiben hoch

Bereits 2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Kürzungen von mehr als 30 Prozent des Regelbedarfs in der Regel nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind. Damit sind Maßnahmen, die Regelsätze sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung vollständig streichen, kaum zu rechtfertigen.

Sozialrechtsexperten weisen darauf hin, dass auch im Fall härterer Sanktionen weiterhin Mindestleistungen – etwa in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen – gewährt werden müssten. Notwendige Ausgaben für Strom, Telekommunikation oder Lebensmittel könnten nicht vollständig verweigert werden, da sie zur existenziellen Versorgung zählen.

Fallbeispiel aus Karlsruhe zeigt Grenzen auf

Ein konkreter Fall vor dem Sozialgericht Karlsruhe aus dem Jahr 2022 verdeutlicht die rechtlichen Grenzen. Eine alleinerziehende Mutter hatte Unterlagen nur teilweise vorgelegt, woraufhin das Jobcenter ihr sämtliche Leistungen strich – rückwirkend und ohne persönliche Anhörung. Während das Eilverfahren zunächst zu Ungunsten der Betroffenen ausfiel, entschied das Gericht im Hauptverfahren eindeutig zugunsten der Frau. Der vollständige Leistungsentzug wurde als rechtswidrig eingestuft.

Das Gericht kritisierte insbesondere, dass das Jobcenter keine Rücksicht auf die persönlichen Lebensumstände der Mutter genommen hatte. Die Maßnahme sei „existenzvernichtend“ und „menschenverachtend“ gewesen, so die Urteilsbegründung. Das Verhalten der Behörde wurde als grob unangemessen bewertet.

Politik vor schwieriger Umsetzung

Die Pläne der künftigen Regierung stehen damit vor einem rechtlichen Dilemma: Während der Wunsch nach mehr Verbindlichkeit und weniger Toleranz gegenüber Arbeitsverweigerung besteht, lässt das Grundgesetz nur begrenzte Möglichkeiten für Leistungskürzungen zu. Auch wenn CDU und SPD politische Einigkeit über die Notwendigkeit schärferer Sanktionen zeigen, ist offen, ob diese in der Praxis Bestand haben.

Der Fall aus Karlsruhe könnte somit zu einem Präzedenzfall werden, der künftige Entscheidungen über die neue Grundsicherung beeinflusst. Die politische Herausforderung liegt nun darin, eine Balance zwischen Anreiz zur Arbeitsaufnahme und verfassungsrechtlich gebotenem Existenzschutz zu finden.

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Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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