Mehr Geld & Hinzuverdienst: Erhöhungen für viele Rentner ab 2025
Ab 2025 werden Hinzuverdienstgrenzen und Renten deutlich steigen. Das betrifft unter anderem auch die Millionen von Menschen, die etwa derzeit Erwerbsminderungsrente in Deutschland beziehen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.de.
In Deutschland beziehen derzeit rund 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente. Jedes Jahr kommen viele neue Rentner dazu, und ab 2025 gibt es für sie eine wichtige Änderung. Auch für alle anderen Rentnerinnen und Rentner wird es wohl 2025 eine deutliche Rentenerhöhung geben.
Ab Januar 2025 steigen die Hinzuverdienstgrenzen für Personen mit voller oder teilweiser Erwerbsminderungsrente. Diese Erhöhung geht aus einem Entwurf des Arbeits- und Sozialministeriums hervor. Gleichzeitig werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht, was vor allem für Gutverdiener höhere Abgaben bedeutet. Die allgemeine Lohnentwicklung wird jedoch auch für eine deutliche Erhöhung der Renten in 2025 führen. Finanz.de hat berichtet.
Seit 2023 gibt es ein neues Verfahren, um die Hinzuverdienstgrenzen für die Erwerbsminderungs Rente zu berechnen. Dabei wird die Grenze jedes Jahr neu festgelegt. Für Rentner mit voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Grenze sechs Achtel derselben Bezugsgröße, wenn die Person weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Die monatliche Bezugsgröße wird 2025 bei 3.745 Euro liegen. Die neue Hinzuverdienstgrenze bedeutet, dass Rentner mit voller Erwerbsminderung ab Januar 2025 monatlich bis zu 1.638 Euro verdienen dürfen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind bis zu 3.276,81 Euro monatlich erlaubt. Wichtig dabei ist, dass Rentner mit voller Erwerbsminderung maximal drei Stunden täglich arbeiten dürfen, bei teilweiser Erwerbsminderung maximal sechs Stunden.
Neben dieser allgemeinen Grenze gibt es auch eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die auf den höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung basiert. Diese Grenze kann also je nach Fall höher sein. Betroffene können die genaue Grenze von der Rentenversicherung ermitteln lassen.
Falls die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird, wird die Rente gekürzt. In beiden Fällen, bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung, werden 40 Prozent des zusätzlichen Verdienstes von der Rente abgezogen.
Seit Juli 2024 erhalten Erwerbsminderungsrentner einen Zuschlag, der auch 2025 weitergezahlt wird. Dieser betrifft Personen, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben. Der Zuschlag beträgt 7,5 Prozent für die Jahre bis Juni 2014 und 4,5 Prozent für die Jahre bis Ende 2018. Bis Ende 2025 wird dieser Zuschlag separat ausgezahlt, danach wird er in die reguläre Rente integriert.
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