Kindergeld: Extra-Zuschuss für viele Familien bringt hunderte Euro
Seit Jahresbeginn 2025 wurde das Kindergeld in Form der neuen Kindergrundsicherung für alle Familien erhöht. Eine weitere Anhebung soll 2026 folgen. Viele können nun aber zusätzlich von 150 bis über 1.000 Euro als Extra-Zuschuss profitieren. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Tipp: Mit der neuen Steuer-App holt man in wenigen Minuten durchschnittlich über 1.100 Euro vom Finanzamt zurück. Jetzt App herunterladen!
Seit Januar 2025 profitieren Familien von einer höheren Kindergeldzahlung. Der Betrag wurde von 250 Euro auf 255 Euro pro Kind erhöht. Doch damit nicht genug: Rund zwei Millionen Deutsche haben Anspruch auf einen zusätzlichen Kindergeld-Zuschuss, der je nach Wohnort und Einkommenssituation mehrere Hundert bis über 1.000 Euro im Monat betragen kann.
Kindergeld-Zuschlag für Beamte, Richter und Soldaten
Neben dem regulären Kindergeld gibt es für Beamte, Richter und Soldaten einen weiteren Zuschlag: den Familienzuschlag. Dieser ist ein zusätzlicher Bezügebestandteil, der zum Grundgehalt gezahlt wird und abhängig von der Besoldungsgruppe sowie der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder variiert.
Die Höhe des Familienzuschlags unterscheidet sich deutlich zwischen den Bundesländern:
- Baden-Württemberg: 138,84 Euro pro Kind
- Bayern: 305,34 bis 480,52 Euro für das erste Kind, bis zu 690,66 Euro für das zweite Kind
- Nordrhein-Westfalen: Je nach Besoldungsgruppe und Wohnort bis zu 1.517,83 Euro pro Kind
Der Zuschuss wird automatisch gezahlt, wenn Anspruch besteht. Eine detaillierte Übersicht über die jeweiligen Beträge bietet das Bundesverwaltungsamt sowie spezialisierte Beamten-Berater-Webseiten.
Die Höhe des Kindergeldes ab 2025 und 2026 kann mit dem Kindergeld-Rechner berechnet werden. Alle Auszahlungstermine des Kindergeldes für 2025 findet man hier auf Finanz.de.
Kinderzuschlag: Unterstützung für einkommensschwache Familien
Nicht nur Beamte können ihr Kindergeld aufstocken. Auch angestellte Eltern mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag zu beantragen. Dieser ist eine finanzielle Unterstützung für Familien, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber Schwierigkeiten haben, die Lebenshaltungskosten für ihre Kinder zu decken.
Wer kann den Kinderzuschlag beantragen?
Eltern haben Anspruch auf den Zuschlag, wenn:
- sie Kindergeld für ihr Kind erhalten,
- ihr monatliches Einkommen oberhalb der Grundsicherung, aber unterhalb einer bestimmten Grenze liegt,
- sie mit ihrem Einkommen und dem Zuschlag den Lebensunterhalt ihrer Familie sichern können.
Der maximale Zuschlag beträgt 292 Euro pro Kind und wird individuell berechnet. Die Höhe hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern sowie von den Wohn- und Mietkosten ab.
Die Beantragung erfolgt online oder schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ein Kinderzuschlagsrechner hilft dabei, zu prüfen, ob ein Anspruch besteht.
2025 bringt für viele Familien finanzielle Entlastung: Neben der Erhöhung des Kindergelds erhalten Beamte, Richter und Soldaten je nach Bundesland und Besoldungsgruppe einen Familienzuschlag von mehreren Hundert Euro pro Kind. Gleichzeitig können einkommensschwache Familien den Kinderzuschlag in Höhe von bis zu 292 Euro pro Kind beantragen. Eine genaue Prüfung des eigenen Anspruchs kann sich finanziell lohnen.
Mehr Informationen: Kindergeld