Jetzt fix! Deutlich mehr Netto-Einkommen schon ab Dezember 2024

Ab Dezember werden neue Steuerentlastungen in ganz Deutschland rückwirkend gelten. Damit sinkt die Steuerlast für das bisherige Jahr und bringt nochmals mehr Netto-Gehalt aufs Konto. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

04.11.2024, 13:00 Uhr, von (Steuern)
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Bildquelle: FInanz.de / Canva / Euro

Der Bundestag hat beschlossen, die Einkommensteuerbelastung für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weiter zu senken. Der Grundfreibetrag – der Anteil des Einkommens, der steuerfrei bleibt – wird rückwirkend zum Jahresbeginn um weitere 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben.

Diese Entlastung soll mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung im Dezember umgesetzt werden und rückwirkend für das gesamte Jahr gelten. Das bedeutet, dass viele Beschäftigte noch in diesem Jahr ein höheres Netto Gehalt erwarten können. Allerdings muss der Bundesrat dem Entlastungsplan noch zustimmen.

Zusätzliche Steuerentlastung für Familien und Singles

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Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) zeigen, wie sich die Entlastung konkret auswirkt, wie die Bild-Zeitung berichtet. So sollen Alleinstehende mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 bis 7.000 Euro mit einer Steuerersparnis von etwa 34 Euro für das Jahr 2024 rechnen können. Familien mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro erhalten etwa 62 Euro mehr Nettolohn. Bei einem Monatsbrutto von 3.500 bis 8.000 Euro sind es rund 68 Euro.

Zusätzlich wird der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro angehoben. Dieser Betrag wird zur Hälfte pro Elternteil auf den Grundfreibetrag angerechnet, was die Steuerlast weiter senkt.

Weitere Freibetragsanpassungen für 2025

Für das Jahr 2025 sind zusätzliche Anhebungen der Freibeträge geplant. Die regelmäßige Erhöhung der Freibeträge orientiert sich am Existenzminimum, das steuerfrei bleiben muss, um die Grundbedürfnisse abzudecken. In die Berechnung fließen unter anderem die Lohn- und Preisentwicklung ein. Die Freibeträge wurden bereits im laufenden Jahr erhöht (Grundfreibetrag von 10.908 auf 11.604 Euro und Kinderfreibetrag von 6.024 auf 6.384 Euro). Die erneute Anpassung soll den finanziellen Spielraum der Haushalte weiter verbessern.

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aktualisiert: 04.11.2024, 13:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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