Tabelle zeigt neue Beträge: Netto-Gehälter steigen 2025 deutlich
In Deutschland steigen ab 2025 für viele Beschäftigte die Netto-Gehälter deutlich an. Spitzenverdiener werden weniger Netto erhalten. Alle Details inklusive Gehaltstabelle ab 2025 findet man hier auf Finanz.de.
Im Jahr 2025 werden in Deutschland die Sozialabgaben für Besserverdiener steigen. Ein Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zeigt, dass die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden sollen. Diese Grenzen legen fest, bis zu welchem Einkommen Sozialabgaben wie Rentenbeiträge gezahlt werden müssen. Diese Anpassung findet regelmäßig statt, jedoch fällt der Anstieg diesmal besonders stark aus. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte dies laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2025 auf ein Monatseinkommen von 8.050 Euro angehoben. Bislang lag diese Grenze bei 7.550 Euro im Westen bzw. 7.450 Euro pro Monat im Osten Deutschlands. Ab 2025 gibt es diese Unterscheidung zwischen Ost- und Westdeutschland nicht mehr - sie entfällt. Das bedeutet, dass alle, die bis zu 8.050 Euro im Monat verdienen, Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Wer mehr verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze.
Der Rentenbeitragssatz soll bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleiben. Bei einem Einkommen von 8.050 Euro würde das einen monatlichen Rentenversicherungsbeitrag von 1.497,30 Euro bedeuten. Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, wird nicht weiter belastet. Das heißt, egal ob jemand 8.050 Euro oder 10.000 Euro monatlich verdient, der Beitrag zur Rentenversicherung bleibt der gleiche.
Das BMAS geht davon aus, dass der Rentenbeitrag aufgrund der demografischen Entwicklung ab dem Jahr 2028 ansteigen wird.
Wie die Bild-Zeitung berechnet, profitieren also viele BezieherInnen höherer Einkommen deutlich weniger als jene mit geringem oder mittleren Einkommen.
Tabelle: Netto-Einkommen ab 2025
Brutto pro Monat | Netto-Änderung ab 2025 |
---|---|
2.000 Euro | + 59 Euro |
2.500 Euro | + 54 Euro |
3.000 Euro | + 54 Euro |
3.500 Euro | + 55 Euro |
4.000 Euro | + 59 Euro |
4.500 Euro | + 67 Euro |
5.000 Euro | + 76 Euro |
5.500 Euro | - 175 Euro |
6.000 Euro | - 147 Euro |
6.500 Euro | - 106 Euro |
7.000 Euro | - 57 Euro |
7.500 Euro | + 214 Euro |
8.000 Euro | - 123 Euro |
8.500 Euro | - 159 Euro |
Quelle: Berechnungen von Bild.de
Zu den für diese Berechnung relevanten Faktoren zählen unter anderem die Erhöhung des Grundfreibetrags, der Abbau der sogenannten kalten Progression sowie die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen. Auch der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll um 0,6 Prozentpunkte steigen.
Nicht nur Alleinstehende, sondern auch Familien profitieren von den Anpassungen. So soll eine Familie mit zwei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Jahr 2025 etwa 82 Euro mehr zur Verfügung haben. Diese Entlastung ergibt sich aus den steuerlichen Anpassungen und dem Abbau der kalten Progression.
Auf der anderen Seite fließen die höheren Abgaben, insbesondere durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, stärker in die Rentenkasse. Auch die Beiträge zur Krankenversicherung werden steigen, was nicht nur Gutverdiener, sondern auch viele Arbeitnehmer und Rentner betrifft. Der erwartete Anstieg um 0,6 Prozentpunkte könnte somit für einige Menschen zu zusätzlichen Belastungen führen.
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