Weniger Netto-Gehalt im April - Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge

Hunderttausende Arbeitnehmer erhalten im April weniger Netto-Gehalt aufs Konto. Die Gründe sind höhere Zusatzbeiträge. Alle Details dazu und wer betroffen ist, findet man hier auf Finanz.de.

04.04.2025, 19:35 Uhr, von (Finanzen)
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Für über 800.000 Versicherte wird der April 2025 finanziell spürbar: Durch gestiegene Zusatzbeiträge mehrerer Krankenkassen sinkt das monatliche Nettoeinkommen. Betroffene sollten bereits schriftlich über die Beitragserhöhung informiert worden sein, da ihnen in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zusteht.

Krankenkassen erhöhen unterjährig die Beiträge

Schon zu Jahresbeginn hatten viele gesetzlich Versicherte mit höheren Beiträgen zu rechnen. Durchschnittlich beträgt der Zusatzbeitrag inzwischen 2,9 Prozent – deutlich mehr als der vom Bundesgesundheitsministerium empfohlene Satz von 2,5 Prozent. Besonders bemerkenswert ist, dass nun auch unterjährige Beitragserhöhungen vorgenommen werden. Vier Krankenkassen haben zum 1. April ihre Sätze angehoben:

  • BKK24 verlangt künftig 4,39 Prozent Zusatzbeitrag – ein massiver Anstieg gegenüber den bisherigen 3,25 Prozent.
  • BKK Salzgitter hebt den Beitrag von 2,8 auf 3,5 Prozent an.
  • BKK VerbundPlus hat ihren Beitrag binnen eines Jahres von 1,55 Prozent auf nun 3,89 Prozent mehr als verdoppelt.
  • mhplus Betriebskrankenkasse erhöht den Beitrag von 2,56 auf 3,29 Prozent.

Diese Entwicklungen betreffen insgesamt mehr als 800.000 Versicherte.

Zusatzbeitrag: Was bedeutet das für das Gehalt?

Der Zusatzbeitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Dennoch spüren Beschäftigte die Erhöhung direkt auf dem Gehaltszettel: Weniger Netto bleibt übrig, insbesondere wenn der neue Satz deutlich über dem Durchschnitt liegt. Auch Rentner und andere beitragspflichtige Gruppen sind betroffen.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, müssen Versicherte rechtzeitig informiert werden – in diesem Fall bis spätestens 31. März. Wird diese Frist eingehalten, greift das Sonderkündigungsrecht bis Ende April. Für alle, die jetzt wechseln wollen, gilt: Die Kündigung erfolgt automatisch durch die neue Krankenkasse, bei der man sich anmeldet. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, sodass ein Wechsel im Mai oder Juni eingeleitet wird, aber erst zum 1. Juli wirksam wird.

Was jetzt wichtig ist

Ein Vergleich der Krankenkassen lohnt sich, denn Zusatzbeiträge variieren stark – zwischen 1,89 und 4,4 Prozent. Ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse kann sich damit finanziell auszahlen. Dabei sollte jedoch nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf Leistungen, Bonusprogramme und Service geachtet werden. Wer regelmäßig Arzneimittel benötigt oder spezielle Therapien in Anspruch nimmt, sollte das individuelle Leistungsangebot prüfen.

Für Versicherte mit gestiegenem Zusatzbeitrag ist der Wechsel zur einzigen Möglichkeit, die Mehrbelastung abzumildern. Wer zügig handelt, kann im Laufe des Jahres von einer finanziellen Entlastung profitieren.

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aktualisiert: 04.04.2025, 19:35 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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