Mehr als 350 Euro Entlastung - Tabelle zeigt, wer von der neuen Pendlerpauschale profitiert
Eine neue Änderung der Pendlerpauschale soll vielen Beschäftigten steuerliche Vorteile und Entlastungen bringen. Wer davon wie stark profitiert, findet man hier in dieser Tabelle auf Finanz.de.

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Die geplante Reform der Pendlerpauschale, auf die sich CDU und SPD im Koalitionsvertrag verständigt haben, soll bereits ab dem ersten Kilometer den höheren Kilometersatz von 38 Cent ermöglichen. Diese Änderung dürfte sich für viele Berufstätige steuerlich spürbar bemerkbar machen – besonders für Pendler mit kurzen Arbeitswegen.
Geplante Änderung der Berechnung
Bisher lag die Pendlerpauschale bei 30 Cent pro einfachem Kilometer für die ersten 20 Kilometer. Erst ab dem 21. Kilometer konnten Berufspendler 38 Cent geltend machen. Künftig soll dieser höhere Satz direkt ab dem ersten Kilometer anwendbar sein – unabhängig von der Länge der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Diese Reform zielt darauf ab, vor allem Arbeitnehmer mit kürzeren Pendelwegen steuerlich zu entlasten. Ein Großteil der Erwerbstätigen in Deutschland pendelt weniger als 20 Kilometer zur Arbeit und wird daher in besonderem Maße profitieren.
Grundsätzlich profitieren alle Berufspendler – unabhängig vom Verkehrsmittel. Die Pauschale kann also ebenso von Autofahrern wie von Radfahrern oder Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel geltend gemacht werden. Den größten Effekt haben die Änderungen für jene, die bisher ausschließlich den niedrigeren Pauschalsatz nutzen konnten.
Beispielhafte Steuerersparnis im Vergleich
Eine Modellrechnung für Pendler mit unterschiedlichen Streckenlängen und 220 Arbeitstagen im Jahr zeigt die Auswirkungen:
Einfache Strecke | Bisherige Pauschale | Neue Pauschale | Jährliche Ersparnis |
15 km | 990 Euro | 1.254 Euro | +264 Euro |
20 km | 1.320 Euro | 1.672 Euro | +352 Euro |
30 km | 2.156 Euro | 2.508 Euro | +352 Euro |
Ab dem 21. Kilometer wurde bereits der höhere Satz berechnet, daher liegt die maximale steuerliche Mehrentlastung bei rund 352 Euro im Jahr.
Beispiel mit dem Deutschlandticket
Auch Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel profitieren durch die neue Regelung. Wer etwa 20 Kilometer einfach zur Arbeit pendelt und das Deutschlandticket nutzt, hat folgende Bilanz:
- Kosten für das Deutschlandticket: 58 Euro × 12 Monate = 696 Euro
- Neue Pendlerpauschale: 220 Tage × 20 km × 0,38 Euro = 1.672 Euro
- Steuerlicher Vorteil: Die Differenz (976 Euro) reduziert das zu versteuernde Einkommen – die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Steuerliche Geltendmachung
Die Pendlerpauschale wird über die Steuererklärung als Werbungskosten angesetzt und senkt das zu versteuernde Einkommen. Sie wird nicht direkt ausgezahlt. Dabei gilt stets nur die einfache Strecke – auch bei täglicher Hin- und Rückfahrt bleibt die Berechnung auf den einen Weg begrenzt.
Die neue Regelung soll Pendler gerechter entlasten und steigende Mobilitätskosten zumindest teilweise auffangen – besonders in Zeiten hoher Energiepreise und zunehmender Verkehrsbelastung.

Mehr Informationen: Pendlerpauschale
